Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat eine Stellungnahme zur Verwendung bedenklicher Rezepturarzneimittel veröffentlicht. Bedenkliche Arzneimittel dürfen bei der Herstellung von Rezepturen auch auf Einzelverordnung nicht verwendet werden.
Diese Liste ist auf der Web-Seite der Arzneimittelkommission der deutsche Ärzte zu finden:
Liste bedenklicher Rezepturarzneimittel