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Anwendungsbeschränkung von Dihydroergotoxin-haltigen Arzneimitteln aufgrund von Fibrose und Ergotismus


Eingestellt am: 02.04.2014, Von: Anja Pflöger

Die AkdÄ weist auf einen Rote-Hand-Brief der Fa. sigma-tau GmbH hin, der darüber informiert, dass Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dihydroergotoxin in verschiedenen Indikationen nicht mehr verschrieben werden dürfen.




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