Die AkdÄ weist auf einen Rote-Hand-Brief der Fa. Pfizer hin. Entgegen der Angaben in der aktuellen Version der Produktinformation darf die (rekonstituierte) Infusionslösung nicht eingefroren werden.
https://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/RHB/Archiv/2020/20200128.pdf