Der Masterstudiengang "Digitale Dentaltechnlogie" wird berufsbegleitend studiert und ist wie folgt strukturiert:
- 5 Module (jeweils 6 Leistungspunkte)
- 1 Modul (5 Leistungspunkte)
- 1 Kongressbesuch (1 Leistungspunkt)
- Masterthesis (22 Leistungspunkte) und Masterkolloquium (2 Leistungspunkte)
Im Detail finden Sie nachfolgend Informationen zu den Modulen, die jeweils in mehrere Modulschwerpunkte unterteilt sind.
Modul 1 - Wissenschaftliches Arbeiten und Kommunikation
Modul 2 - Angewandte medizinische und dentale Informatik
Modul 3 - Funktion und Struktur des Kausystems
Modul 4 - Digitale Versorgungsoptionen und -formen
- M4.1 Grundlagen der zahnmedizinischen Prothetik: Oralmedizinische Rehabilitation, Sanierungskonzepte, klinische Strategien
- M4.2 Planung und Fertigung oraler Rehabilitationen – digitaler Workflow interdisziplinär
- M4.3 Prothetische Versorgung – gesundheitsökonomische Aspekte und Wirtschaftlichkeit
Modul 5 - Digitale Verfahren und Fertigungstechniken
Modul 6 - Digitaler Workflow
Kongressbesuch
Damit der Studierende Kenntnisse über die aktuelle Forschung erwirbt, ist die selbstständige Teilnahme an einer Kongressveranstaltung über "Digitale Dentaltechnologie" mit zweitägigem fachlichem Kongressprogramm vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachbereitung wird hierfür 1 Leistungspunkt vergeben.
Masterthesis und Masterkolloquium
Die Masterthesis ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Weiterbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach digitalen Dentaltechnologie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Die Masterthesis wird berufsbegleitend angefertigt. Die Bearbeitungszeit beträgt 660 Stunden, die der im Verlauf von 6 Monaten. Ihr Umfang soll 50 DIN-A4-Seiten nicht unterschreiten. Für sie werden 22 Leistungspunkte vergeben.
Die Masterthesis ist vor drei Prüfern, die vom Prüfungsausschuss benannt werden, mündlich im Rahmen eines Kolloquiums (Masterkolloquium) anhand einer Präsentation durch den Kandidaten zu verteidigen. Für die Präsentation und eine damit verbundene Diskussion sind 30 Minuten vorgesehen. Des Weiteren soll der Kandidat anhand einer zweiten Präsentation eines durchdokumentierten Versorgungsfalls sein Verbundwissen auf dem Gebiet der digitalen Dentaltechnologie auf Grundlage der erfolgreich absolvierten Module nachweisen. Für diese Präsentation und eine damit verbundene Diskussion sind 30 Minuten vorgesehen.
Das Kolloquium ist als kollegiales Gespräch zu verstehen.