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Bewerbung und Anmeldung

Wenn Sie Zahnmedizin oder Medizin studiert haben oder ein anderes Studium auf ingenieurs- oder wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet mit Bezug zur Dentaltechnologie absolviert haben (z. B. mit Abschluss Bachelor, Master oder Diplom) sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung haben, dann können Sie sich direkt mit dem Antrag auf Einschreibung bei uns anmelden.

 

Wenn Sie kein Hochschulstudium absolviert haben, sich aber beruflich qualifiziert fühlen, möchten wir Sie bitten, sich bei uns zu bewerben. Wir haben ein Beiblatt für Berufsqualifizierte vorbereitet, in dem Sie uns bitte Ihre Qualifikationen (Ausbildungen, ggf. Abitur, erworbene Hochschulzugangsberechtigungen) und erworbenen Vorkenntnisse (Erfahrungen durch Projekte, Kooperationen, Tätigkeit in der Lehre ...) darlegen. Das Beiblatt können Sie mit Belegen vor der Anmeldung bei uns einreichen oder gleich zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung.

 

Ob Sie zum Studium zugelassen werden können, entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs kurzfristig nach individueller Prüfung der Unterlagen. Für bestimmte Bewerbergruppen hat der Prüfungsausschuss bereits vorab die Vorkenntnisse definiert. Auch wenn Sie sich darin noch nicht abgebildet sehen sollten, möchten wir Sie um eine Bewerbung zur Prüfung Ihrer Vorkenntnisse durch den Prüfungsausschuss bitten.

 

 

Informationen für Bewerber über den beruflichen Zugangsweg im Sommersemester 2021

r den im Sommersemnester 2021 geplanten Start hat der Prüfungsausschuss für den M.Sc. in „Digitaler Dentaltechnologie“ bisher keine anderen Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Es gelten die bisher gennanten Modalitäten weiter.

 

 

Informationen für Bewerber über den beruflichen Zugangsweg im Wintersemester 2018/2019

r den im Wintersemester 2018/19 geplanten Start hat der Prüfungsausschuss für den M.Sc. in „Digitaler Dentaltechnologie“ im Einklang mit dem Landeshochschulgesetz, der Rahmenprüfungsordnung und der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) die Zugangsvoraussetzungen in SPO § 5 Absatz 1 Sätze 2 und 3 näher präzisiert und für Bewerber, die die Eignung im Beruf erworben haben, folgendes an Nachweisen vorbehaltlich einer individuellen Prüfung der eingereichten Unterlagen festgelegt:

  • bestandene Prüfung zum Zahntechnikermeister (Urkunde) zuzüglich 3 Jahre Berufserfahrung nach der Meisterprüfung und der Nachweis mehrtägiger Fortbildung auf dem Gebiet der Digitalen Dentaltechnologie
  • Zahntechniker (nicht Meister) zuzüglich 6 Jahre Berufserfahrung nach der Abschlussprüfung, davon 3 Jahre mit Nachweis der Tätigkeit an einer Hochschule oder in einer Fortbildungs- oder Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
  • Generell sind Nachweise über mehrtägige Fortbildungen auf dem Gebiet der Digitalen Dentaltechnologie, die Mitarbeit bei Patenten oder eigene Patente, die Leitung oder Mitarbeit an FuE-Projekten oder auch Lehrprojekten, etc. vorteilhaft.

 

 

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