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Ethikkommission an der Universitätsmedizin Greifswald




Aufgaben der Ethikkommission

  • Die Ethikkommission an der Universitätsmedizin Greifswald hat die Aufgabe, die von Mitgliedern der in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Einrichtungen durchzuführenden Forschungsvorhaben ethisch und rechtlich zu beurteilen und die verantwortlichen Forscher/innen zu beraten.
  • Die Ethikkommission an der Universitätsmedizin Greifswald ist zuständig für Forscher/innen, die Beschäftigte der Universität Greifswald oder eines ihrer Lehrkrankenhäuser sind. Sie ist auch zuständig für Prüfpersonen, die in einer Prüfstelle in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald oder Vorpommern-Rügen tätig sind.
  • Sie nimmt die einer Ethikkommission von Rechts wegen zugewiesenen Aufgaben, insbesondere gemäß dem Heilberufsgesetz und dem Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktedurchführungsgesetz, dem Transfusionsgesetz sowie dem Strahlenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung und den ergänzenden Verordnungen und Satzungen wahr.
  • Sie berät auch andere Forscher/innen der Universität.
  • Die Tätigkeit der Ethikkommission erstreckt sich auf alle Forschungsvorhaben am Menschen (auch am Verstorbenen) und an entnommenem Körpermaterial sowie auf Vorhaben der epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten, ferner auf Studien mit somatischer Zelltherapie, Gentransfer und genetisch veränderten Organismen.

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