Seite 30 - UKG live - Mitarbeiterzeitung 3 | 2012

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UMG
live
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird
den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber angeboten, wenn
diese in einemZeitraumvon zwölf Monaten länger als sechs
Wochen krank geschrieben waren. Es soll bei krankheits-
bedingter Eingliederung am Arbeitsplatz unterstützend
wirken. Um eine optimierte Betreuung der Betroffenen ge-
währleisten zu können, wird das BEM derzeit überarbeit.
Wird ein Arbeitnehmer diesbezüglich kontaktiert, empfiehlt
sich eine Mitwirkung. Sollte es zu einer krankheitsbeding-
ten Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen, würde
sich eine fehlende Mitwirkung gegebenenfalls nachteilig
auf die Urteilsentscheidung auswirken.
Was ist das Ziel des BEM?
Bei dem BEM geht es darum, Mitarbeiter nach langer Krank-
heit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Dabei wer-
den drei Stufen der Arbeitsplatzsicherung geprüft:
Stufe 1: Eingliederung am bisherigen Arbeitsplatz
Stufe 2: Anbieten eines vergleichbaren Arbeitsplatzes
Stufe 3: Umsetzung auf einen „leidensgerechten” Arbeits-
platz (auch mit evtl. niedrigerer Vergütung)
Wenn die Sicherung des Arbeitsplatzes eine Fortbildung
oder Umschulung bedingt, prüft und legt der Arbeitgeber
in Zusammenarbeit mit dem Personalrat fest, inwieweit er
sich an den erforderlichen Maßnahmen beteiligt.
Der NWPR
Nach langer Krank-
heit wieder zurück
an den Arbeitsplatz
Wir bitten Sie zum
Personalgespräch!“
Schwerbehinderte
Menschen fahren
kostenfrei Zug
Personalrat
Unsere Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie
überraschend zum Personalgespräch eingeladen werden:
1.
Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden,
worum es gehen wird.
2.
Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen
(
z. B. Mitglied des Personalrats) in das Gespräch.
3.
Sollten Sie gebeten werden, etwas zu unterschreiben,
bitten Sie um Aufschub. Nichts ist so eilig, dass es sofort
und ohne Beratung unterschrieben werden muss.
4.
Werden Sie mit Vorwürfen konfrontiert, erklären Sie die-
se nicht unmittelbar. Es reicht, wenn Sie sagen, dass Sie
es anders sehen und später Stellung nehmen werden.
5.
Sollte für Sie eine Drucksituation entstehen, reagieren
Sie besonnen.
6.
Machen Sie Notizen vom Gesprächsverlauf. Bitten Sie um
Bedenkzeit (mindestens 24 Stunden, Wochenende oder
Feiertage berücksichtigen).
7.
Wenn Sie doch allein ins Gespräch gegangen sind, soll-
ten sie Sich beraten lassen. Der Personalrat hilft weiter.
Wenden Sie sich an Ihren Personalrat!
Mit Wirkung vom 01.09.2011 ist die 50-km-Regelung nach
§147 Abs.1 SGB IX aufgehoben worden. Danach können
schwerbehinderte Menschen Fahrten der Deutschen Bahn
in der 2. Klasse bundesweit nutzen (Nahverkehrszüge ohne
IC/EC, ICE und D-Züge). Vorraussetzungen sind der grün-
orange Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit
gültiger Wertmarke. Die Wertmarke ist beim Versorgungs-
amt erhältlich und kostet für ein halbes Jahr 30 Euro oder
für ein Jahr 60 Euro.
Die SBV
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Quelle:
barrierefreies_reisen_handicap.shtm1#7