Organisatorischer Ablauf

Geburtskliniken

Die Geburtskliniken und Kinderkliniken erhalten die Bögen für das Erstscreening, die Aufklärung, die Datenschutz-, die Einverständniserklärung und den ID-Bogen. Die weitaus größte Zahl von etwa 13000 Neugeborenen pro Jahr in Mecklenburg-Vorpommern kommt in Geburtskliniken zur Welt. Deshalb konzentriert sich die erste Messung beim Hörscreening besonders auf diese Einrichtungen. Es gibt In Mecklenburg- Vorpommern 17 Geburtskliniken, die alle ein Screening-Gerät besitzen und die erste Messung durchführen. Sie führen das Erstscreening ab dem Tag 2 und eventuell das Nachscreening mittels AABR bzw. automatischer BERA kurz vor der Entlassung durch. Der Erstscreening-Bogen mit der Geburtennummer wird ausgefüllt und an die Hörscreening-Leitstelle MV in Greifswald geschickt. Bei auffälligem Testergebnis werden die Adresse der Mutter und die Telefon-Nummer zur späteren Benachrichtigung mit angegeben. Der ID-Bogen wird in das gelbe Untersuchungsheft in den Umschlag geklebt. Darauf ist das Testergebnis vom Erstscreening und eventuellem Nachscreening durch Ankreuzen, Datum und Unterschriftskürzel vermerkt. Der zweite, identische Aufkleber vom unteren Teil des ID-Bogens kann für die Krankenakte genutzt werden. Bei nicht messbaren Schallemissionen im Erstscreening erfolgt eine weitere Messung (Nachscreening) möglichst in der Klinik noch vor der Entlassung. Die Mütter werden über das Ergebnis informiert. Sie werden motiviert, eventuell notwendige Nachuntersuchungen wahrzunehmen. Sie erhalten eine Liste der HNO-Ärzte oder Pädaudiologen, die Nachuntersuchungen durchführen.

 

Hebammen, Hausentbindungen, Geburtshäuser

Bei Hausgeburten durch niedergelassene Hebammen, bei ambulanten Entbindungen und Geburten in Geburtshäusern wird das Erstscreening durch niedergelassene HNO-Ärzte durchgeführt.

Die Hebamme informiert die Mutter, welche niedergelassenen HNO-Ärzte das Hörscreening durchführen. Die Mutter muss sich in den ersten Tagen nach der Geburt einen Termin holen. In den Richtlinien des GBA wird gefordert, dass das Erstscreening bis zur U2 (10-14 Tage nach der Geburt), auf Veranlassung des Kinderarztes durchgeführt, werden soll.

 

Niedergelassene Frauenärzte

Die betreuenden niedergelassenen Frauenärzte befragen bei der Nachuntersuchung 6 bis 8 Wochen post partum die Mutter, ob das Screening durchgeführt wurde. Im positiven Fall ist das auf dem ID-Bogen bei der U2 dokumentiert. Das Ergebnis wird im Mutterpass in geeigneter Form dokumentiert.

 

Niedergelassene Pädiater

Die Pädiater prüfen bei der U3, ob - nachgewiesen auf dem ID-Bogen im Kinder-Untersuchungsheft oder auf dem Hörscreening - Untersuchungsbogen bei der U2 - ein Screening stattgefunden hat. Wenn nicht oder wenn die notwendige Bestätigungsuntersuchung noch nicht erfolgt ist, werden die Säuglinge an einen niedergelassenen HNO-Arzt oder Pädaudiologen verwiesen.

 

Niedergelassene HNO-Ärzte

Die niedergelassenen HNO-Ärzte mit Ermächtigung zur OAE-Messung führen das Erstscreening bei den ambulanten Geburten, Hausgeburten und den Geburten von den Geburtshäusern durch. Das Ergebnis wird im gelben Untersuchungsheft des Kindes auf dem Hörscreening-Dokumentationsbogen vor der U2 dokumentiert.

Den Erstscreening-Bogen (10) schickt der HNO-Arzt an die Hörscreening-Leitstelle MV in der HNO-Klinik der Universitätsmedizin Greifswald.

Seit dem 01.01.2009 wird in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Kontrolluntersuchung eine AABR (BERA) gefordert. Die niedergelassenen HNO-Ärzte mit Ermächtigung zur Bera- bzw. -AABR-Messung führen bei den testauffälligen Säuglingen die Kontrolluntersuchung durch.

Bei nicht vorhandenem BERA- bzw. AABR-Messgerät überweist der HNO-Arzt den testauffälligen Säugling in eine Abteilung mit pädaudiologischer Kompetenz.

Führt der HNO-Arzt die Kontrolluntersuchung durch, dokumentiert er dies im gelben Untersuchungsheft des Kindes auf dem Hörscreening-Dokumentationssbogen der sich vor der U 2 befindet.

Den Kontrollscreening-Bogen(20) schickt er ausgefüllt an die Hörscreening-Leitstelle MV in die HNO-Klinik der Uiversitätsmedizin Greifswald.

Bleibt der Verdacht auf eine Hörstörung bei der Kontrolluntersuchung bestehen, überweist der niedergelassene HNO-Arzt in eine pädaudiologische Einrichtung zur weiteren Diagnostik.

 

Pädaudiologische Einrichtungen und HNO-Kliniken (Abschließende Diagnostik)

Die vier HNO-Klinken der Universitätsmedizin Greifswald, der Universitätsmedizin Rostock sowie die

HNO-Kliniken vom Bonhöffer-Klinikum Neubrandenburg und den Helios-Kliniken Schwerin führen in Mecklenburg-Vorpommern die abschließende Diagnostik zur Feststellung des Hörvermögens durch. Eine Taubheit oder Schwerhörigkeit kann erst nach zwei übereinstimmenden Befunden in der Klick-BERA und der Notched-Noise-BERA in einem Abstand der beiden Untersuchungen von einem bis drei Monaten mit ausreichender Sicherheit angenommen werden. Deswegen sollten die Säuglinge nicht älter als drei Monate sein, wenn sie zur eingehenden abschließenden Diagnostik von den niedergelassenen HNO-Ärzten überwiesen werden.

Die pädaudiologischen Einrichtungen informieren die Hörscreening-Leitstelle MV in der HNO-Klinik der Universitätsmedizin Greifswald über die abschließende Diagnostik, das Ergebnis der BERA und die eingeleiteten therapeutischen Maßnahmen, mit dem roten Diagnostkbogen (30). Sie dokumentieren das Ergebnis im Kinderuntersuchungsheft auf dem Hörscreening-Dokumentationssbogen vor der U 2.

 

Hörscreening-Leitstelle MV in der HNO-Klinik der Universitätsmedizin Greifswald

Die Hörscreening-Leitstelle MV in der HNO-Klinik von der Universitätsmedizin Greifswald registriert die ankommenden Ergebnisse in einer Datenbank.

Sie schreibt die Eltern an, die mit ihrem Kind die Klinik ohne Erstcreening verlassen haben und die Mütter, wenn bei Ihrem Kind im Erstscreening eine Kontrolluntersuchung empfohlen wurde und diese 4-6 Wochen nach der Geburt nicht erfolgt ist oder diese nicht gemeldet wurde.

Sie registriert die Ergebnisse der Kontrolluntersuchung und der abschließenden Diagnostik bzw. versucht nochmals Kontakt mit den Eltern testauffälliger Kinder aufzunehmen, wenn die Kontrolluntersuchung bzw. die abschließende Diagnostik nicht stattgefunden hat oder diese nicht gemeldet wurde.

Die Auswertungen erfolgen anonym nach festgelegten Kennzahlen. Die Kliniken werden vierteljährig über die Ergebnisse informiert.