Fazit

Das Hörscreening aller Neugeborenen mit zentraler Erfassung der Untersuchungsergebnisse wird seit November 2002 in Mecklenburg- Vorpommern praktiziert.

Durch die Überprüfung des Gehörs aller Neugeborenen in den ersten Lebenstagen und die frühzeitige Erfassung möglichst aller hörgeschädigten Kinder wird das angestrebte Alter von sechs Monaten für eine Versorgung mit Hörgeräten und eine eventuell darauf folgende Versorgung mit einem Cochlear Implant realistisch.

Entscheidend für eine frühzeitige und hohe Erfassung ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Sie beginnt mit dem Erstscreening innerhalb der ersten Lebenstage noch in der Entbindungsklinik unter der Kontrolle der Pädiater. Die niedergelassenen Pädiater, Frauenärzte, HNO-Ärzte und Pädaudiologen, achten auf die folgenden Kontrollen und veranlassen die notwendige Bestätigungsuntersuchung sowie die abschließende Diagnostik.

Die Mitarbeit der Eltern des Neugeborenen ist ebenfalls eine entscheidende Voraussetzung für eine frühzeitige Diagnostik.

Die genaue Dokumentation im Vorsorgeheft der Kinder, die zentrale Koordinierung und die Informationsweitergabe an die Hörscreening-Leitstelle MV dienen dazu, dass die eingesetzten Anstrengungen effektiv zur besseren Versorgung der hörgeschädigten Kinder führen.