Patienteninformationen

Ohrchirurgie - Hilfe bei chronischen Erkrankungen der Ohren

Nachfolgend werden einige der in unserer HNO-Klinik durchgeführten Ohroperationen beschrieben. Die meisten dieser Operationen erfolgen während eines stationären Aufenthaltes, der in der Regel 4-7 Tage dauert.

 

Operationen bei chronischen Ohrentzündungen

 

Eine chronische Entzündung des Mittelohres führt im Allgemeinen zu einer Verschlechterung des Hörvermögens und geht häufig mit einer wiederholt auftretenden Ohrsekretion einher. Durch die Untersuchung des Ohres kann der HNO-Arzt unterscheiden, ob es sich bei der Entzündung um eine der beiden Hauptformen („Schleimhauteiterung“ und „Knocheneiterung“) oder um eine Sonderform handelt. Die Entzündungsart bestimmt das Ausmaß der notwendigen Operation.

Bei der Schleimhauteiterung stellt sich ein Loch im Trommelfell dar, gelegentlich ist ein Teil der Gehörknöchelchen defekt. Ziel der Operation ist es, den Trommelfelldefekt zu verschließen und bei Bedarf die Gehörknöchelchenkette zu reparieren.

Bei der Knocheneiterung (Cholesteatom) erstreckt sich verhornendes Plattenepithel (Haut) in das Mittelohr. Der damit einhergehende Entzündungsprozess führt zu einem langsam fortschreitenden Abbau von benachbartem Knochen. Es drohen Schädigungen des Innenohres, des Gesichtsnervens, der Hirnhäute bzw. des Hirns. Bis auf wenige Ausnahmen muss eine Operation durchgeführt werden, deren vorrangiges Ziel die Behandlung des entzündlichen Prozesses ist.

 

 

Verschluss von Trommelfelldefekten

 

Ein bleibendes Loch im Trommelfell kann Folge von Mittelohrentzündungen sein, aber auch nach einer Verletzung oder nach längerem Tragen eines Paukenröhrchens auftreten. Die Operation kann ambulant durchgeführt werden, wenn bis auf den Defektverschluss (ggf. kombiniert mit einer Erweiterung des Gehörganges) keine weitere Maßnahme am Mittelohr notwendig sind.

 

Operationen zur Hörverbesserung

 

Verschiedene Ursachen können zu einem schlechten Hörvermögen oder gar einer Ertaubung führen.

 

Insbesondere die Mittelohrschwerhörigkeit (Schallleitungsschwerhörigkeit) lässt sich gut durch eine Operation bessern. Folgende Prinzipien der Eingriffe kommen einzeln oder kombiniert zur Anwendung:

 

 

  • Bereits durch den Verschluss eines Trommelfelldefektes oder die operative Versteifung überdehnter Trommelfellanteile kann sich das Hörvermögen verbessern.
  • Ist die Gehörknöchelchenkette (die den Schall vom Trommelfell zum Innenohr überträgt) defekt, wird sie repariert (z.B. mit einer kleinen Titanprothese).
  • Bei einer Sonderform der Schwerhörigkeit („Otosklerose“) liegt eine eingeschränkte Beweglichkeit des Steigbügels, neben dem Hammer und dem Amboss das 3. der Gehörknöchelchen, vor. Nach dem ein Teil des Steigbügels entfernt und ein Loch in der verbleibenden Fußplatte des Steigbügels geschaffen wurde (gelegentlich wird der ganze Steigbügel entfernt), wird eine kleine Prothese am Amboss befestigt, die in die Innenohrflüssigkeit eintaucht und damit die Funktion des Steigbügels ersetzt.
  • Gelegentlich ist eine ausreichende Verbesserung einer gestörten Schallübertragung durch eine der zuvor beschriebenen Operationsverfahren nicht möglich. Kann in einem dieser Fälle ein normales Hörgerät nicht getragen werden (z.B. wegen einer ständigen Ohrsekretion), dann stellt ein knochenverankertes Hörgerät (engl. Abkürzung: BAHA) eine sinnvolle Alternative dar: Hinter dem Ohr wird eine Schraube am Schädelknochen befestigt. An diese Schraube wird das Hörgerät (BAHA) gesteckt, welches Schallwellen über den Knochen zum Innenohr sendet.

Innenohrschwerhörige, denen das Tragen eines normalen Hörgerätes wegen z.B. sich wiederholenden Entzündungen des äußeren Gehörganges nicht möglich ist, kann durch ein teilimplantierbares Hörgerät geholfen werden. Dieses koppelt direkt an die Gehörknöchelchenkette (Amboss) an. Es verstärkt deren Schwingungen und gleicht damit den Empfindlichkeitsverlust des Innenohres aus. Ob durch ein teilimplantierbares Hörgerät ein zufrieden stellender Höreindruck erreicht wird, kann bereits vor der Operation durch spezielle Tests sichergestellt werden.

 

Für Menschen, deren Schwerhörigkeit durch ein Hörgerät nicht ausreichend kompensiert werden kann oder die sogar ertaubt sind, gibt es die Möglichkeit der Versorgung mit einer Innenohrprothese (Cochlear Implant). Voraussetzung ist ein funktionierender Hörnerv und ein angelegtes Innenohr, was durch einen Hörnervtest bzw. ein bildgebendes Verfahren (MRT / CT) geprüft wird.

 

Häufig gestellte Fragen:

 

Ich leide unter einer chronischen Entzündung eines Ohres. Muss ich mich operieren lassen ?

 

Handelt es sich um eine „Knocheneiterung“ (Cholesteatom), dann muss in den meisten Fällen operiert werden, da sonst schwerwiegende Komplikationen (Schwindel, Ertaubung, Lähmung des Gesichtsnervens, Entzündung der Hirnhäute oder des Hirns) möglich sind.

Bei der Schleimhauteiterung ist eine Operation fast immer empfehlenswert. Mit dem Verschluss des Trommelfelllochs sinkt die Gefahr von akuten Entzündungen, die z.B. zu einer Schädigung der Innenohrfunktion führen können. Außerdem kann durch eine Operation häufig das Hörvermögen verbessert werden.

 

Ich leide unter einer Hörminderung wegen einer Otosklerose. Welche Therapiemöglichkeiten gibt es ?

 

Die Entscheidung hängt wesentlich vom Ergebnis des Hörtests ab. Ist die Mittelohrfunktion entsprechend eingeschränkt, dann kann das Hören durch eine Operation verbessert werden. Bei diesem Eingriff besteht das Risiko einer Ertaubung des operierten Ohres, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering. Obwohl sich fast alle Betroffenen für eine Operation entscheiden, kommt als Alternative auch die Versorgung mit einem Hörgerät in Betracht.

 

Ich besitze Hörgeräte, kann diese aber nur begrenzt oder gar nicht tragen, da ständig Entzündungen des Gehörganges auftreten.

 

Ist das Mittelohr intakt und sind bei der Schwerhörigkeit vornehmlich die mittleren und hohen Frequenzen betroffen, kann der Einsatz eines teilimplantierbaren Hörgerätes geprüft werden. Bei Verwendung eines teilimplantierbaren Hörgerätes bleibt der Gehörgang frei, wodurch Entzündungen vermieden werden.

 

Ich kann ein übliches Hörgerät nicht tragen, da mein Ohr feucht ist.

 

Zuerst sollte geprüft werden, ob es durch eine Operation möglich ist, die Ursache für das feuchte Ohr zu beheben. Ist dies nicht möglich oder bereits versucht worden, dann ist evtl. der Einsatz von Hörgeräten zu diskutieren, die die Schallwellen verstärken und dann entweder direkt an die Gehörknöchelchen oder das Innenohr weiterleiten. Dadurch bleibt der Gehörgang frei.

 

Bei meinem Kind ist eine hochgradige Schwerhörigkeit bzw. Taubheit festgestellt worden, die auch mit Hörgeräten nicht ausreichend ausgeglichen wird.

 

Ist der Hörnerv und das Innenohr angelegt, dann kann durch ein Cochlear Implant das defekte Innenohr ersetzt werden. Etwa 4 Wochen nach der Operation wird das Gerät das erste Mal eingeschaltet. Ein spezielles Training erhalten die bei uns operierten Patienten im Cochlear Implant Centrum in Güstrow.

 

Ich habe Hörgeräte. Mein Hörvermögen hat sich aber weiter verschlechtert, so dass ich trotz der Hörgeräte nicht mehr richtig verstehen kann.

 

Als erstes sollten Sie bei Ihrem Hörgeräteakustiker prüfen lassen, ob durch eine veränderte Einstellung oder ein anderes Hörgerät Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht der Fall, dann sind Sie evtl. ein Kandidat für ein Cochlear Implant. Die Entscheidung ist abhängig von den Ergebnissen spezieller Untersuchungen, wie z.B. Hörnervtest und bildgebende Verfahren (CT / MRT).