Ärztliche Leitung Rettungsdienst

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Vorpommern-Greifswald:
OA Dr. med. Lutz Fischer
lutz.fischer@uni-greifswald.de
lutz.fischer@kreis-vg.de

Stellvertreter:
OA Dr. med. Peter Brinkrolf
Peter.brinkrolf@uni-greifswald.de
peter.brinkrolf@kreis-vg.de

Standort:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Pappelallee 1
17489 Greifswald

Tel.: +49 3834 87602822

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst

Die Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Greifswald stellt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages seit 1993 einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). Mit der Zusammenlegung der Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten 2 Jahrzehnten auch der Verantwortungsbereich immens vergrößert. Während die reine Verwaltungstätigkeit des ÄLRD 1993 noch mit einer halben Stelle (0,5 VK) abgedeckt werden konnte, sind es aktuell 2,3 VK. Die umfangreichen Aufgaben der ärztlichen Leitung werden durch einen Stab ÄLRD wahrgenommen, der direkt im Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Vorpommern – Greifswald angesiedelt ist.

Die Notwendigkeit der Vorhaltung eines Ärztliches Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) in Vorpommern-Greifswald, ergibt sich aus §10 RDG M-V. Dort heißt es im Absatz (2):

Für den Versorgungsbereich jeder Rettungsleitstelle ist eine Ärztliche Leiterin oder ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (nachfolgend ÄLRD genannt) zu bestellen, die oder der für die fachliche Anleitung, Kontrolle, Dokumentation und die medizinische Koordination im Bereich der Rettungsleitstelle, die Kontrolle der Dienstplangestaltung des notärztlichen Personals sowie die notfallmedizinische Aus- und Fortbildung hauptamtlich verantwortlich ist. Sie oder er kann dem im Einsatz mitwirkenden Personal des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen Weisungen erteilen. Soweit es die Erfüllung der Aufgaben der oder des ÄLRD erfordert, sind weitere Ärztinnen oder Ärzte im erforderlichen Umfang mit Aufgaben der oder des ÄLRD zu beauftragen. Die ÄLRD und die Ärztlichen Leiterinnen oder Ärztlichen Leiter Rettungsdienstbereich müssen über die Qualifikation "Ärztliche Leiterin Rettungsdienst" oder "Ärztlicher Leiter Rettungsdienst" der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen und aktiv an der Notfallrettung teilnehmen. Die oder der ÄLRD ist gegenüber den Ärztlichen Leiterinnen oder Ärztlichen Leitern Rettungsdienstbereich weisungsbefugt.

 

Die Aufgaben eines ÄLRD sind in der " Verordnung über die Rettungsdienstplanung und weitere Ausführung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern" im §4 festgeschrieben und umfassen:

  •  
  1. Entscheidungs- und Weisungsbefugnis gegenüber den Leistungserbringern in medizinischen und medizinorganisatorischen Fragen und Belangen,
  2. Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern und den ergänzenden Strukturen des Rettungsdienstes, insbesondere der Voraus-Hilfe (organsierten Ersthelferstrukturen),
  3. die Erarbeitung von Roh- und Feinzielen für die ärztlichen Unterrichtsthemen der Aus- und Fortbildung für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst und in der Leitstelle,
  4. die Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten,
  5. die Erarbeitung von Standard-Arbeitsanweisungen (SAA) für nichtärztliches Personal
  6. die Überprüfung der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen für das ärztliche und nichtärztliche Personal (einschließlich des Personals in der Integrierten Leitstelle),
  7. die Kontrolle der Unterweisung des nichtärztlichen Personals zur eigenständigen Durchführung der übertragenen heilkundlichen Maßnahmen
  8. die Überprüfung der Inanspruchnahme der eigenständigen Durchführung der übertragenen heilkundlichen Maßnahmendurch das nichtärztliche Personal,
  9. Vorgabe und Überwachung der Einhaltung von Hygienerichtlinien,
  10. die Mitwirkung bei der Planung und Koordinierung der ärztlichen notfallmedizinischen Fortbildung,
  11. die Mitwirkung bei ärztlichen Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal,
  12. die Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Rettungsmittel und deren Ausstattung und Ausrüstung,
  13. die Mitwirkung bei der Anwendung von arbeitsmedizinischen und hygienischen Einsatztauglichkeitskriterien,
  14. die Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Schutzkleidung,
  15. die Mitwirkung bei der Bewältigung besonderer Schadenslagen,
  16. die Mitwirkung bei der Organisation des bereichsübergreifenden Rettungsdienstes in Zusammenarbeit mit der Leiterin oder dem Leiter der benachbarten integrierten Leitstellen, sowie den betroffenen Ärztinnen und Ärzten im Rettungsdienst
  17. die Mitwirkung bei der Planung rettungsdienstlicher Investitionsvorhaben in Zusammenarbeit mit den Trägern und den Leistungserbringern sowie
  18. die Mitwirkung an Rufbereitschaften der LNA-Gruppen