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Logopäden sind Angehörige eines nichtärztlichen Medizinalfachberufes. Der Tätigkeitsbereich umfasst die Diagnostik, Therapie und Beratung von Patienten - einschließlich der Angehörigen - mit Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechens, des Sprechablaufs sowie Störungen des Gehörs, soweit sich diese auf die Sprache und das Sprechen auswirken. In Zusammenarbeit mit dem Arzt und auf dessen Verordnung behandeln Logopäden selbständig und eigenverantwortlich Patienten aller Altersgruppen.
Logopäden sind u.a. in klinischen Einrichtungen, Rehabilitationszentren, freien Praxen sowie sozial-pädagogischen Einrichtungen tätig.
- abgeschlossene Realschulausbildung (oder eine gleichwertige Ausbildung; Abitur wünschenswert, aber nicht Bedingung)
- gesundheitliche Tauglichkeit: gesunde, belastbare Stimme; normales Hör- und Sehvermögen; normale physische und psychische Belastbarkeit
- Musikalität sowie eine dialektneutrale Aussprache und gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
- Der ärztliche Nachweis der Stimmtauglichkeit kann auf Wunsch in der Phoniatrischen Abteilung der Universitäts-HNO-Klinik Greifswald, Tel. 03834 / 86 62 83, erfolgen
- Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre (Vollzeit / keine Umschulungsmaßnahme) und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt im medizinischen Bereich u. a. auf dem Gebiet der Phoniatrie, Audiologie und Pädaudiologie, HNO-Heilkunde, Neurologie und Psychiatrie. Außerdem erwirbt der Logopäde Kenntnisse und Fähigkeiten u. a. auf den Gebieten der Psychologie, Pädagogik, Sonderpädagogik und Linguistik. Während der gesamten Ausbildung erfolgt die praktische Ausbildung in direktem therapeutischem Kontakt mit dem Patienten. Das Berufsbild, die Ausbildung und die Prüfung von Logopäden sind durch das Logopädengesetz und die dazugehörige Prüfungsordnung geregelt.
- Für Lehrmittel, Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten muss der Schüler selbst aufkommen.
- Ausbildungsvergütung gemäß Ausbildungsvertrag mit der Universitätsmedizin Greifswald
Bei Bedarf kann, nach Erhalt einer Zusage zur Ausbildung, ein Platz im Wohnheim, welches der Beruflichen Schule angeschlossen ist, schriftlich beantragt werden. (Selbstverpflegung)
bis zum 28.02. des Jahres in dem die Ausbildung startet
Später eingehende Bewerbungen werden geprüft und können bei freier Kapazität bearbeitet werden.
- Bewerbungsbogen (Bewerbungsformular der Schule)
- Bewerbungsschreiben mit Begründung der Berufsmotivation
- Kopie des letzten Zeugnisses und ggf. Abschlusszeugnisse (Schule, Studium, Berufsausbildung)
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- ärztliche Bescheinigung der Berufstauglichkeit
- HNO - ärztliches Attest einschließlich Audiogramm oder phoniatrisches Gutachten
- Lichtbild
- ggf. Zertifikate, ggf. Nachweise von Praktika
- ggf. Kopie des Sprachzertifikates B2
Berufliche Schule an der Universitätsmedizin Greifswald Seminarschule - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Bearbeiter für Schülerangelegenheiten Frau A. Mertin Hans-Beimler-Straße 85 17491 Greifswald
Tel.: 03834 86-7501 Fax: 03834 86-7527 E-Mail: bs-medizin@med.uni-greifswald.de
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