Orthoptistinnen/Orthoptisten arbeiten in Spezialabteilungen an Augenkliniken, in Krankenhäusern, in neurologischen Kliniken oder bei niedergelassenen Augenärzten. Weiterhin sind sie an Frühfördereinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen sowie an Einrichtungen für Blinde und Sehbehinderte tätig.
Es ist Aufgabe der Orthoptistin/des Orthoptisten, vor allem bei der Vorsorge, bei der Untersuchung und bei der Behandlung von Störungen des einzelnen Auges und von Störungen im Zusammenwirken beider Augen - hervorgerufen durch Schielerkrankungen, Sehschwäche, Fehlsichtigkeiten oder Augenzittern - mitzuwirken.
Die Vorsorgemaßnahmen betreffen in erster Linie Kinder, die wie auch Jugendliche, Erwachsene und vor allem ältere Menschen zunehmend unter Sehstörungen und Schielerkrankungen leiden. Ebenso gewinnt die Rehabilitation als Aufgabengebiet der Orthoptistin an Bedeutung; so treten z.B. bei Hirnschäden oftmals auch Sehstörungen wie Schielen, Doppeltsehen oder Augenzittern auf, die von der Orthoptistin behandelt werden müssen.
In Zusammenarbeit mit dem Augenarzt diagnostiziert die Orthoptistin diese Sehstörungen und Schielerkrankungen und leitet geeignete Behandlungsmaßnahmen ein.
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben trägt die Orthoptistin ein hohes Maß Eigenverantwortung.
Bei Bedarf kann, nach Erhalt einer Zusage zur Ausbildung, ein Platz im Wohnheim, welches der Beruflichen Schule angeschlossen ist, schriftlich beantragt werden. (Selbstverpflegung)