Der 22-jährige Patient wurde durch akute retroaurikuläre Schmerzen rechts und eine progrediente Hörminderung auffällig. Trotz rheologischer Infusionstherapie verschlechterte sich das Gehör weiter, so dass der Patient schließlich ertaubte. Außerdem entwickelte sich eine Facialisparese. Die bildgebende Diagnostik zeigte eine intrameatale Raumforderung rechts. Es wurde der Verdacht auf ein vestibuläres Schwannom geäußert. Die Kontrastmittelaufnahme war jedoch untypisch für ein vestibuläres Schwannom, ebenso die deutliche Facialisparese bei einem kleinen intrameatalen Befund. Aufgrund der progredienten neurologischen Defizite wurde die Indikation zur Operation gestellt.