Diätassistent/in

Berufsbild und Tätigkeitsmerkmale:

Diätassistenten*innen gehören zu den Gesundheitsfachberufen. Im Bereich der Diätetik und Ernährung ist der/ die Diätassistent*in der einzige bundeseinheitlich gesetzlich geregelte und mit der geschützten Berufsbezeichnung versehene Ausbildungsberuf. Diätassistenten*innen stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Patient*innen, Arzt/Ärztin und Angehörigen dar.

Diätassistent*innen arbeiten

  • in der Diät- und Ernährungsberatung sowie der Diättherapie,
  • im Verpflegungsmanagement verschiedener Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • im Bereich der Public Health zur Gesundheitsförderung durch adäquate Ernährung sowie zur Prävention ernährungsbedingter Krankheiten,
  • in Lehre und Forschung im Rahmen von Studien und Berufsausbildungen.

Sie sind angestellt in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Arztpraxen und Krankenkassen oder sind selbständig.

Voraussetzung und Zulassung zur Ausbildung:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Realschulausbildung oder eine gleichwertige schulische Ausbildung
  • gute Leistungen besonders in den naturwissenschaftlichen Fächern, sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind unabdingbar
  • ein ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Eignung zum Erlernen des Berufes
  • physische und psychische Belastbarkeit werden erwartet (Interessenten mit schwerwiegenden Nahrungsmittel- und anderen Allergien oder Stoffwechselerkrankungen sind für den Beruf nicht geeignet)
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz

Nächster Ausbildungsbeginn: 01.09.2024

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Ausbildungsvergütung: nach TV-L

1. Ausbildungsjahr: 1.130,74 €

2. Ausbildungsjahr: 1.190,86 €

3. Ausbildungsjahr: 1.287,53 €

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • ärztliche Bescheinigung der Berufstauglichkeit
  • Kopien der Zeugnisse der Schulabschlüsse bzw. des Halbjahreszeugnis, wenn Sie sich im Abschlussjahr    befinden
  • Zeugnis / Prüfungszeugnis vorheriger Bildungsgänge
  • ggf. Zertifikate oder Nachweise von Praktika
  • ggf. Kopie des Sprachzertifikates B2