Generalistische Pflegeausbildung

Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann

Berufsbild und Tätigkeitsmerkmale:

Als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann sind Sie in den Kliniken der Universitätsmedizin Greifswald für die Pflege und Betreuung der Patient*innen verantwortlich. Ihre Tätigkeit beinhaltet eigenständige und situationsgerechte Planung und Ausführung von Pflegemaßnahmen. Nach Ihrer generalistischen Pflegeausbildung handeln Sie verantwortungsbewusst, zeigen Einfühlungsvermögen und achten unsere Patienten in seiner Persönlichkeit. Die Reintegration in das gewohnte Lebensumfeld steht im Mittelpunkt. In enger Zusammenarbeit mit dem Arzt haben Sie wesentlichen Anteil am Therapieerfolg.

Voraussetzung und Zulassung zur Ausbildung:

  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes/ggf. Hauttest
  • abgeschlossene Realschulausbildung oder Abitur mit guten Leistungen
  • die Bewerber sollten über gute Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern, Deutsch, Englisch und Sozialkunde verfügen
  • vorherige pflegerische Praktika sind empfehlenswert

Nächster Ausbildungsbeginn: 01.09.2024

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Ausbildungsvergütung: entsprechend Tarifvertrag TVA-L Pflege

1. Ausbildungsjahr: 1.230,70 €

2. Ausbildungsjahr: 1.296,70 €

3. Ausbildungsjahr: 1.403,00 €

Bewerbungsunterlagen:

  • unterschriebenes Bewerbungsanschreiben
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Zeugnisses und ggf. Abschlusszeugnisse (Studium, Berufsausbildung)
  • Lichtbild
  • Zertifikate, Nachweise von Praktika und Einstufungstest B2 (falls vorhanden)
  • ärztliche Bescheinigung der Berufstauglichkeit

Praxisanleitung während der Ausbildung:

Die Zeit der Praxisanleitung muss im Praktischen Teil der Ausbildung mindestens 10% umfassen. Während der Praxisanleitung erfolgt der Transfer von theoretischen Wissen in die Praxis.

  • Einführung einer Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes nach zwei Jahren der Ausbildung. Möglichkeit, die in der Zwischenprüfung festgestellten Kompetenzen im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder -helferausbildung anzuerkennen.

Nice-to-know zur generalistischen Pflegeausbildung

Das Pflegeberufegesetz fasst die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen der Altenpflege und der Krankenpflege ab 2020 zusammen. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Die Lernenden werden zielgerichtet auf die Veränderungen in der Gesundheitsversorgung vorbereitet. Im Fokus der Ausbildung steht die Versorgung Menschen aller Altersgruppen in den verschiedensten Settings der Krankenversorgung (Krankenhaus, Langzeitpflege, ambulante Versorgung).

  • Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
  • Nach der generalistischen Pflegeausbildung kann durch aufbauende Studiengänge im Bereich der Pflege zusätzlich ein akademischer Abschluss erzielt werden, wodurch mehr Karriereoptionen offen stehen.
  • Zudem wird die generalistische Pflegeausbildung in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt.