1800–1900


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Die Anfänge im 19. Jahrhundert (1800-1900)

Als eigenständige Disziplin entwickelte sich die Psychiatrie überhaupt erst während des 19. Jahrhunderts mit der Einbindung in das medizinische Curriculum, der Schaffung von Ordinariaten, der Gründung von Fachgesellschaften und -zeitschriften sowie der breiten Etablierung von Versorgungseinrichtungen für Irre [7]. In Greifswald fanden sich bereits Anfang des 19. Jahrhunderts Bestrebungen zur Begründung einer speziellen stationären Versorgung für Geisteskranke mit dem Ziel, diese auch zu klinischen Demonstrationen für Studenten der Medizinischen Fakultät der Universität heranzuziehen. Ab 1826 hielt Philipp Magnus Seifert (1784-1862) von der medizinischen Klinik erstmals Vorlesungen über „Geisteskrankheiten“ [2]. Die Universität Greifswald zählte damit zu den ersten deutschsprachigen Universitäten mit einem psychiatrischen Lehrangebot. Dieses verblieb jedoch zunächst für mehr als 40 Jahre in den Händen der Vertreter der Medizinischen Klinik [8].

 

 

Abb. 1: Friedrich August Gottlob Berndt

Im Jahr 1828 erteilte Friedrich August Gottlob Berndt (1793–1855) (Abb.1) den ersten eigenständigen psychiatrischen Unterricht mit Krankenvorstellungen. Ein Jahr später machte er angesichts dessen, dass in der gesamten Provinz Pommern kein Asyl für Geisteskranke existierte, den Vorschlag zur Gründung einer Irrenheilanstalt [9]. Seine Bemühungen waren eingebettet in ein Konzept, über die Vereinigung der städtischen und universitären Strukturen in Greifswald Krankenversorgung und Lehre zu reformieren. Nach der Eröffnung der Universitäts-Frauenklinik 1826 gelang ihm 1829 die Gründung der klinischen Lazarettanstalt (Universitäts-Klinikum) als Verbindung der Medizinischen Klinik mit der Armenkrankenpflege und dem Provinziallazarett. 1831 wurde das aus Mitteln der Universität und des Landes neu erbaute „Klinische Lazarett“ (auch „Medizinisch-chirurgischen Klinik“ genannt) eröffnet [1,10]. Das alte Gebäude konnte nun als Asyl für Geisteskranke genutzt werden. Dagegen sprach allerdings ein Gutachten von Heinrich Philipp August Damerow (1798–1866), einem der später einflussreichsten Vertreter der Anstaltspsychiatrie, der von 1830 bis 1832 den psychiatrischen Unterricht in Greifswald erteilt hatte [11] und einen Neubau für eine Irrenanstalt außerhalb der Stadtmauern forderte [3], weil er das bestehende Gebäude als ungeeignet ansah.

 

Der angestrebte Neubau wurde nicht realisiert. Am 2. Juli 1834 eröffnete die „Irrenheilanstalt Neu-Vorpommern zu Greifswald“ in der Kuhstraße 30 (heute Institut für Rechtsmedizin) unter dem Direktorat Berndts als erste psychiatrische Einrichtung der Provinz Pommern und als eine der frühesten mit einer Universität verbundenen Irrenanstalten [1], die zu diesem Zeitpunkt noch den Provinzialbehörden unterstand [8]. Das Konzept richtete sich vorzugsweise an heilbare Geisteskranke aus den niederen und wenig bemittelten Ständen der Region [1]. Trotz der nur bedingten Eignung des alten Lazarett-Gebäudes ergab sich durch die enge Verbindung mit dem „Klinischen Lazarett“ für den an psychischen Erkrankungen sehr interessierten Berndt nun die Möglichkeit, Geisteskranke im klinischen Unterricht demonstrieren zu können [9].

1837 begannen die Planungen zum Bau einer größeren Irrenanstalt zur Versorgung Neuvorpommerns und Rügens durch die kommunalen Stände, wobei hinsichtlich des Standortes eine Konkurrenzsituation zwischen den Städten Greifswald und Stralsund entstand. Da eine Erweiterung des Gebäudes in der Kuhstraße nicht realistisch erschien, griff Berndt auf die früheren Neubaupläne Damerows zurück. Der 6. Pommersche Provinziallandtag in Stettin entschied sich jedoch dagegen und beschloss die Provinzial-Irrenanstalt in Stralsund zu errichten, wo sie 1842 eröffnet wurde [2]. Erst nach dem Auszug der Medizinischen und Chirurgischen Klinik aus dem „Klinischen Lazarett“ 1857/58 war eine Erweiterung zur Landesirrenanstalt möglich, die von der Universität zu Lehrzwecken genutzt wurde. Dies gestattete nun eine Behandlung von 50 bis 60 Patienten statt der bisher 10 Kranken. Friedrich August Gottlob Berndt erlebte dies nicht mehr. Er ließ sich 1854 krankheitsbedingt entlassen und starb im gleichen Jahr [1].

Berndt gilt als Begründer des Aufschwunges, den die Greifswalder Medizinische Fakultät zu dieser Zeit nahm. Im Zuge der genannten Klinikgründungen hatte er neben dem medizinischen und geburtshilflichen zeitweise auch das chirurgische und anatomische Lehramt inne, veröffentlichte grundlegende Lehrbücher und zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten [1]. Obwohl er selbst keine Ausbildung im psychiatrischen Bereich erhalten hatte, stammen von ihm einige wissenschaftliche Abhandlungen auf dem Gebiet zur Psychiatrie, insbesondere zum Wesen und zur Behandlung der Geisteskrankheiten und zu den Anforderungen, die seines Erachtens eine Irrenklinik erfüllen sollte [2,3].

 

 

Abb. 2: Rudolf Gottfried Arndt

Nach Berndts Tod wurde die Anstalt von seinen Nachfolgern auf dem Lehrstuhl für Innere Medizin geleitet: ab 1855 von Felix Niemeyer (1820-1871), ab 1860 von Hugo Rühle (1824-1888) und ab von 1864 Friedrich Mosler (1831-1911). Keiner von ihnen vermochte jedoch entscheidende Akzente zu setzen, bis Mosler die psychiatrischen Vorlesungen 1867 an den gerade für Psychiatrie und Neuropathologie habilitierten Rudolf Gottfried Arndt (1835-1900) (Abb.2) abgab [4]. Erst nach längerem Bemühen wurde Arndt 1873 als Extraordinarius und 1875 zum selbständigen Direktor der „communalständischen Irren-Heil-Anstalt“ ernannt. Damit war formal die Unabhängigkeit des Faches Psychiatrie von der inneren Medizin vollzogen [12,8].

Die Anstalt genügte zu dieser Zeit sowohl aus therapeutischen als auch aus Sicherheitsaspekten in keiner Weise mehr den Anforderungen. Deshalb versuchte Arndt den Neubau einer Irrenklinik zu forcieren. Gleichwohl fanden sich in der Verhandlung mit der Stadt Diskrepanzen und seitens der Provinz Pommern gab es nach dem Neubau einer großen Anstalt in Lauenburg in Hinterpommern keinen aktuellen Bedarf. Letzteres führte 1889 zu einem Besitzerwechsel und der Übernahme des nunmehr „Psychiatrische Klinik“ genannten Gebäudes (Abb.3) durch die Universität, half jedoch den unhaltbaren Zuständen nicht ab. Auch bei den Verhandlungen zum Bau eines weiteren Anstaltsneubaus seitens der Provinz Pommern erhielt Treptow an der Rega 1896 den Zuschlag. Greifswald ging wiederum leer aus, womit Arndts Bemühungen letztlich gescheitert waren. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese großen Anstalten entgegen den Lehrinteressen an der Universität vor allem der Unterbringung unheilbar Kranker vorbehalten waren. Die Entscheidung zu einem Klinikneubau in Greifswald fiel erst nach Tod Arndts 1901 [3].

Zugleich blieben Arndts Therapieansätze den Traditionen der alten Anstaltstherapie verhaftet [4]. Wissenschaftlich erlangte er zwar durch das auf Grundlage seiner interdisziplinär-naturwissenschaftlich orientierten Forschungen zusammen mit dem Greifswalder Pharmakologen Hugo Schulz (1853-1932) aufgestellte „biologische Grundgesetz“ Bekanntheit, jedoch fand sein davon ausgehendes Ansinnen, die Psychiatrie auf eine wissenschaftlich-biologische Basis zu stellen, in Fachkreisen wenig Anklang, da seine Reduktion der Psychopathologie auf physiologische und pathophysiologische Vorgänge letztlich wieder zu dem damals bereits überwundenen Konzept der Einheitspsychose führte. Ein Ordinariat blieb ihm auch deshalb verwehrt. Somit kam es insgesamt betrachtet ab Mitte der 1880er Jahre es zu einer Stagnation bezüglich der Weiterentwicklung des Fachgebietes [12,13].

 

 

 

Abb. 3: Psychiatrische Klinik um 1900


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