Historische Entwicklung - 1933–1945

Die Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945)

Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kam es an der Medizinischen Fakultät zu vielfältigen Veränderungen, die von der Einführung der nationalsozialistischen Gesetze zum Hochschulwesen bis hin zur Anwendung und Umsetzung rassenhygienischer und eugenischer Grundsätze im Zuge der nationalsozialistischen Bevölkerungs- und Ausgrenzungspolitik reichten [17]. Über Denunziationen wurden Hochschullehrer bewusst aus dem Amt gedrängt [6]. Das Preußische Kultusministerium suspendierte auch Edmund Forster auf Grundlage einer anonymen Denunziation am 31. August 1933 mit sofortiger Wirkung vom Dienst. Noch vor Abschluss der gegen ihn laufenden Untersuchungen, die trotz Ausweitung in verschiedene Richtungen wenig Belastendes ergaben, nahm er sich am 11. September 1933 das Leben. Die Hintergründe für seinen Freitod sind nicht restlos geklärt. Es spricht einiges dafür, dass der Denunziation gegen Forster persönliche Motive zugrunde lagen. Von Seiten der Greifswalder Medizinischen Fakultät, in deren Reihen sich Forster nicht den Erwartungen gemäß eingefügt hatte und deren konservativ-antisemitische Haltung er nicht mittrug, erhielt er keinen Rückhalt [15,18,6] Für einen in der Literatur verschiedentlich postulierten Zusammenhang zwischen der vermeintlichen Behandlung einer hysterischen Blindheit bei Adolf Hitler im Reservelazarett Pasewalk 1918 [19,20,21], die inhaltlich mit der Schilderung im Roman „Ich, der Augenzeuge“ von Ernst Weiß [22] korrespondiert, fehlen bis heute die Belege [15,23,24,6].

In der Nachfolge Forsters kam es zu mehreren kurzfristigen Wechseln in der Direktion der Nervenklinik einschließlich des vollständigen Austausches des ärztlichen Personals bis 1938. Diese Wechsel resultierten unter anderem aus Änderungen in Berufungsfragen, die nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten mit Einschränkung der Unabhängigkeit der Fakultäten und stärkerem Einfluss staatlicher und parteipolitischer Interessen einhergingen. So wurde 1933 der an primo loco gesetzte Gottfried Ewald (1888-1963) (Abb.10) zunächst lediglich vertretungsweise eingesetzt und nach seiner für die Fakultät überraschenden endgültigen Ernennung im April 1934 zum Oktober 1934 bereits nach Göttingen umberufen, so dass in Greifswald keine maßgeblichen Akzente von ihm ausgehen konnten [4].

Daraufhin wurde Walter Jacobi (1889-1938) (Abb.11) vertretungsweise als Klinikdirektor bestellt [6]. Kurz zuvor war Jacobi Dank der politischen Rückendeckung durch die Reichsärzteführung und die Unterstützung des einflussreichen Rassenhygienikers Ernst Rüdin (1874-1952) sowie aus dem Reichsministerium des Inneren im September 1934 zum ersten Vorsitzenden der gleichgeschalteten „Gesellschaft deutscher Nervenärzte“ gewählt worden. Im Dezember 1934 erhielt der auch hier durch Rüdin protegierte, linientreue Jacobi die Bestallungsurkunde für das Ordinariat in Greifswald [25]. Im Februar 1935 kandidierte er zur Wahl des Rektors.

 

 

Abb. 10: Gottfried Ewald
Abb. 11: Walter Jacobi

Kurz darauf kam es zu einem jähen Bruch in der steilen Karriere Jacobis, als im Mai 1935 ein Dienststrafverfahren gegen ihn mit vorläufiger Dienstenthebung wegen vorsätzlicher Täuschung eingeleitet wurde, da er die teilweise jüdische Herkunft seiner zweiten Ehefrau verschwiegen hatte. Daraufhin wurde Paul Hilpert (1893-1939) kommissarisch mit der Leitung der Klinik betraut [4]. Nach Scheidung von seiner Ehefrau und einem Verweis im Zuge des Dienststrafverfahrens, wollte Jacobi zu Beginn 1937 seinen Dienst wieder antreten [6,25]. Seitens der Universität hätte man lieber Hilpert gehalten und arbeitete nach dessen Berufung nach Halle zum April 1937 daran, sich Jacobis zu entledigen. Er wurde zum Ende des Jahres 1937 pensioniert und nahm sich ein halbes Jahr später das Leben [4,6].

Für die klinische Praxis und Forschung war das im Januar 1934 in Kraft tretende „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) von besonderer Bedeutung, da es eine deutlich umfangreichere Gutachtentätigkeit erforderte und Patienten die unter das Gesetz fielen, erst nach der Unfruchtbarmachung entlassen werden durften. Angesichts der zusätzlich eingeführten Insulintherapie blieb wenig Raum für kontinuierliche Forschung, die auch durch die häufigen Direktoren-Wechsel ab 1933 behindert wurde und sich vor allem auf die Liquor- und Enzephalographie-Diagnostik bezog [4].


Abb. 12: Rudolf Thiele

Zum 1. April 1938 wurde mit Rudolf Thiele (1888-1960) (Abb.12) einem weiteren Vertreter der Bonhoeffer-Schule die Leitung der Nervenklinik übertragen, kurz darauf erhielt er die ordentliche Professur. Mit seiner Berufung war zwar wieder mehr Kontinuität bei der Klinikleitung verbunden, anderseits mussten durch den Ausbruch des Krieges zunehmend maßgebliche Kapazitäten der Klinik für Lazarettzwecke zur Verfügung gestellt werden, was die Versorgung der Zivilbevölkerung einschränkte, während personelle Engpässe durch Einberufungen die Situation massiv zugespitzten [4,10].

Trotzdem gelang es 1940 die Elektrokonvulsivtherapie als neue Behandlungsmethode zu etablieren. Eine ungewöhnliche Entwicklung stellte zudem die Aufnahme der Graphologie, vertreten durch den Psychiater Rudolf Pophal (1893-1966), in die psychiatrische Ausbildung dar [4]. Hingegen zeigten sich die Forschungsaktivitäten deutlich rückläufig, mit den Untersuchungen zur Kausalgie fand sich lediglich ein „kriegswichtiger“ Forschungsbereich. [4]. Thiele war allerdings parallel eng in militärpsychiatrische Strukturen eingebunden, indem er den Lazarettbereich der Nervenklinik leitete und als beratender Psychiater für den Wehrkreis II (Stettin) fungierte, wobei er ein hartes Vorgehen gegen Patienten mit kriegsbedingten hysterischen Reaktionen propagierte und einen Vorstoß gegen die Straffreiheit solcher Störungen unternahm. Diese dem NS-System nahe Tätigkeit verleugnete er nach dem Krieg jedoch weitgehend [4,6].

Betrachtet man die Verwicklung der Klinik bei der Umsetzung der Zwangsterilisationen insgesamt, so wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ohne erkennbaren Widerstand durchgesetzt und korrespondierte insbesondere mit den eugenischen Auffassungen Rudolf Thieles, der entscheidend an der Umsetzung mitwirkte [4,26]. Die Auswertung der Patientenakten der Universitäts-Nervenklinik Greifswald über den Gesamtzeitraum von 1933 bis 1945 ergaben bei 2.325 Fällen mit relevanten Diagnosen 442 Sterilisierungen befürwortende Beschlüsse von Erbgesundheitsgerichten. Die Gutachten von Ärzten der Klinik wiesen dabei eher die Tendenz auf, eine Krankheit im Sinne des Gesetzes zu diagnostizieren als auszuschließen [27].

Vor dem Hintergrund, dass es in der Provinz Pommern auf Initiative des Gauleiters Franz Schwede-Coburg (1888-1960) schon vor dem offiziellen Beginn der NS-Krankenmordaktion „T4“ zu Patiententötungen kam, im Rahmen derer bis Dezember 1939 1.400 Patienten des Pommerschen Provinzialverbandes auf besetztem polnischem Territorium erschossen wurden [28,29], stellt sich die Frage, wie weit die Universitätsnervenklinik in diese eingebunden war. Dieser ersten Tötungswelle fielen zumindest die Patienten mit absehbar längerer stationärer Behandlungsbedürftigkeit zum Opfer, die in den Vorjahren in die nahegelegene Landesheilanstalt Stralsund verlegt worden waren [6]. Nach Räumung der Stralsunder Anstalt als erster Heilanstalt auf deutschem Boden [30] erfolgten von der Nervenklinik aus Verlegungen von 190 Patienten in die Landesheilanstalt Ueckermünde, wobei sich Anhaltspunkte ergaben, dass angesichts der hohen Sterberaten ein Teil dieser in die dortigen Tötungen einbezogen waren [28,4]. Sechs Patienten wurden in die Landesheilanstalt Meseritz-Obrawalde verlegt, die im Rahmen der späteren regionalisierten „Euthanasie“ als Tötungsanstalt fungierte [4]. Diese Praxis bietet zumindest einen Anhaltspunkt, dass Patienten der Nervenklinik auf indirektem Wege den Krankenmorden zum Opfer gefallen sind. Bei zwei Patienten die unter der Eintragung „ungeheilt in das Warthegau“ ohne konkreten Bestimmungsort verlegt wurden [4], könnte sogar ein Abtransport zur direkten Tötung vermutet werden.