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Dienstleistungen des Arbeitsbereiches Forensische Molekulargenetik



Abstammungsgutachten

Im Institut für Rechtsmedizin wird die Abstammungsbegutachtung (z.B. Vaterschaftsnachweis, Geschwisterschaft, Großelternschaft, etc.) auf Grundlage der modernen DNA-Technologie erstellt. Sie können bei uns sowohl als Privatperson oder im Zuge einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung (o.a. Abstammungsfällen) ein Gutachten durchführen lassen. Es werden auch Abstammungsgutachten für Jugendämter und Ausländerbehörden (z.B. bei Familiennachzug) erstellt.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Einverständnis aller beteiligten Personen (Mutter, Kind, Putativvater) für die Untersuchung und die Erstellung des Abstammungsgutachtens vorliegen muss. Bei minderjährigen Kindern muss die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten vorliegen.

 

Das Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle akkreditiert und somit auch gemäß Gendiagnostikgesetz berechtigt, Abstammungsbegutachtungen durchzuführen (weitere Informationen finden Sie unter Qualitätsmanagement). Die Untersuchungen erfolgen alle unter Berücksichtigung des Gendiagnostikgesetzes und der Richtlinien (und Leitlinien) zur Erstattung von Abstammungsgutachten herausgegeben vom Robert-Koch-Institut und der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung.

 

Weiterführende Informationen:

 

 

Spurenanalytik

Die Untersuchung von Spuren wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und Staatsanwaltschaften innerhalb von Ermittlungsverfahren durchgeführt. Die Spurenanalytik dient der qualitativen Bestimmung der Spurenart und der Individualisierung der Spur. Bevor mit der DNA-Analyse begonnen werden kann, muss zuerst die Spurenart (z.B. Blut, Sperma, Speichel u.a.) bestimmt werden. Mittels der DNA-Analyse ist die Spur einer bestimmten Person zuzuordnen bzw. im Umkehrschluss eine Person als Spurenleger auszuschließen.

 

Weiterführende Informationen:

 

 

Identifizierung

Die Identifikation wird interdisziplinär mit dem Arbeitsbereich forensische Medizin durchgeführt. Hierbei sollen die Identitäten unbekannter Verstorbener u.a. mittels der Erstellung von DNA Profilen festgestellt werden.

 

Im klinischen Bereich wird die Identifikation über DNA Profile z.B. für die Zuordnung von Proben verwendet.

 


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