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Arbeitsbereiches Forensische Molekulargenetik



Häufig gestellte Fragen

Brauche ich ein schriftliches Einverständnis der Person von der eine Probe genetisch untersucht werden soll?

JA! Wenn von einer Person eine Probe mit Identitätssicherung zur genetischen Untersuchung abgenommen wird, ist ihr schriftliches Einverständnis gemäß Gendiagnostikgesetz unbedingt erforderlich.

 

Warum ist eine Identitätssicherung bei der Abstammungsbegutachtung unbedingt erforderlich?

Die Identitätssicherung garantiert, dass tatsächlich die Person(en) untersucht werden, die im Gutachtenauftrag genannt sind. Sie soll verhindern, dass statt der genannten Person(en) jemand anderes (z.B. ein naher Verwandter) zur Probenabnahme erscheint.

 

Welche Materialien können in der Spurenanalytik untersucht werden?

Grundsätzlich können alle Materialien mit Hilfe der DNA-Analytik untersucht werden, an denen menschliche Zellen haften. Dazu gehören z.B. Zigarettenstummel, Kaugummis, Zahnbürsten oder Taschentücher an denen menschliche Zellen (z.B. Epithelzellen, Blut, Sperma) haften können.

Auch menschliche Haare können analysiert werden, allerdings muss bei Haaren ohne Wurzelzellen eine kompliziertere und teurere Methode angewandt werden.

 

Kann festgestellt werden ob eine Blutspur von Menschen oder von Tieren stammt?

Ja! Durch Vergleiche von DNA-Sequenzen, die aus Blutspuren erstellt worden sind, können verschiedene Organismen voneinander unterschieden werden.

 

Kann nur menschliches Material typisiert werden?

Nein! Es sind auch bereits z.B. Hunde, Pferde und Kühe typisiert und individualisiert worden.

 


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