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Dienstleistungen des Arbeitsbereiches Forensische Toxikologie und Alkoholanalytik



Für Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden

 

Untersuchungen für die Polizei im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und Fahreignungsdelikten.

 

Untersuchungen zu den Todesumständen bzw. Todesursachenermittlung im Zusammenhang mit potentiellen Vergiftungen, Wirkstoffüberdosierungen sowie sonstiger Intoxikationen im Rahmen der im Institut durchgeführten Obduktionen (Post-mortem-Toxikologie / general-unknown-Analytik).

 

Zusammenhangsbegutachtung bei Alkohol- / Drogen- o.ä. Delikten.

 

Sachverständigentätigkeit für Amts- und Landgerichte in Bußgeld- und/oder Strafverfahren.

 

Abstinenzkontrollen/Bewährungsauflagen in Form von Drogen- und/oder Alkoholabstinenzkontrollen und einfache Begutachtung:

  • Untersuchungen des Alkoholkonsums (Ethylglucuronid) im Urin und/oder in Haaren,
  • Untersuchungen von Drogen oder anderen beeinflussenden Wirkstoffen im Urin und/oder in Haaren.

 

Alkohol-, Drogen- und Medikamentenuntersuchungen bei Bewährungsauflagen, Missbrauchsverdacht, Sorgerechtsentscheidungen oder bei richterlichen Anordnungen.

 

Untersuchungsaufträge werden von uns nur mit der schriftlichen Zustimmung des Probanden, nach Probenentnahme bei/von uns oder eines zugelassenen Arztes nach Feststellung und Bestätigung der Identität des Probanden durchgeführt.

 

Für Drogen- und Betäubungsmittelanalysen sind die für die Untersuchungen notwendigen Probenmengen sowie die richtige Kennzeichnung der Proben unbedingt einzuhalten (siehe Asservierung), da sonst keine gesicherten Ergebnisse erwartet werden können.

 

Der Untersuchungsumfang ist klar zu formulieren. Bei Bedarf kann ein Untersuchungsauftrag heruntergeladen werden.

 

Die Untersuchungen sind kostenpflichtig gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Anlage 2 (Abschnitt 3 § 10 Abs. 1, Nr. 302 in Verbindung mit Nr. 303).

 

 

 

Für Privatpersonen

 

Untersuchung des Alkoholkonsums und/oder Drogenscreening für die MPU sowie Sonstiges:

  • Alkohol- und/oder Drogenscreening im Urin,
  • Alkohol- und/oder Drogenscreening in Haaren*.

 

Vor Antragstellung sind unbedingt folgende Fragen zu klären:

  • soll eine Urin- oder Haaruntersuchung* veranlasst werden,
  • auf welche Substanzen soll untersucht werden (Alkohol/EtG, Drogen, Sonstiges),
  • über welchen Zeitraum soll die Abstinenz nachgewiesen werden (6 Monate, 12 Monate oder länger bei Bewährungsauflagen oder ärztlichen Kontrollen),
  • wie oft soll kontrolliert werden (mindestens 4 Kontrollen für ½ Jahr, mindestens 6 Kontrollen für 1 Jahr).

* Bitte beachten Sie, dass bei Haaranalysen nach Konsumverzicht ein mindestens 3–6 monatiger Sicherheitsabstand zum nachzuweisenden Zeitraum für einen Abstinenznachweis erforderlich ist.

 

Die Untersuchungen erfolgen entsprechend den Vorgaben der aktuell gültigen Beurteilungskriterien zur Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik und sind kostenpflichtig gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Anlage 2 (Abschnitt 3 § 10 Abs. 1, Nr. 302 in Verbindung mit Nr. 303).

 

Falls Sie bei uns eine Analyse durchführen lassen wollen, können Sie sich bezüglich der Kosten, des Ablaufes und der Terminvereinbarung telefonisch (03834/865750) oder persönlich im Sekretariat der Forensischen Toxikologie und Alkoholanalytik (Kuhstraße 30 / 17489 Greifswald) informieren. Hier liegen entsprechende Vertragsformulare für Sie bereit.


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