Die chirurgische Therapie des Nierenzellkarzinoms hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Modifikationen durchgelaufen.
Früher wurde bei normaler kontralateraler Niere standardmäßig eine offene Nierenentfernung (Radikale Nephrektomie) mit Nebennierenentfernung (Adrenalektomie) durchgeführt.
Heute ist eine Organerhaltung bei Nierentumoren oder gutartigen Erkrankungen möglich. Der Erhalt des nicht tumorbefallenen Nierengewebes sollte unbedingt bei Einzelnieren oder bei beidseitigen Tumoren angestrebt werden. Elektive Indikationen zum Nierenerhalt sind in der Regel Nierentumore bis 4 cm Größe in einer peripheren Lage und als einzelner Befund oder gutartige Erkrankungen wie z.B. Kelchdivertikel, Doppelanlagen mit funktionslosem (oberem) Anteil und Echinokokkuszysten. Hierzu wird während der Operation die Durchblutung der Niere für kurze Zeit unterbrochen und der Tumor aus dem umgebenden Gewebe ausgeschält. Nach Verklebung der Wunde wird die Durchblutung wieder freigegeben. Dieses Vorgehen setzt voraus, dass das Nierenbecken und die Nierengefäße vom Tumor nicht betroffen sind. Der Erhalt von Nierenfunktion nach Teilresektion kleiner Tumore (pT1a) scheint, verglichen mit der Entfernung der ganzen Niere, vorteilhaft für das Gesamtüberleben zu sein. Die Operationstechnik ist jedoch anspruchsvoller als bei der Komplettentfernung.