Der Erstkontakt sowie erforderliche körperliche-, Labor- und Ultraschalluntersuchungen werden auf Überweisungsschein mit der Krankenkasse abgerechnet.
Medikamentöse Behandlungen sind nicht Gegenstand der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen und müssen vom Betroffenen selber bezahlt werden.
Mechanische Hilfsmittel (Vakuumerektionspumpe) wird in aller Regel nach Beantragung von der Krankenkasse übernommen.
Weder die sexualmedizinische Abklärung (ausführliche Sexualanamnese) noch die sexualmedizinische Behandlung von sexuellen und/oder partnerschaftlichen Störungen sind Gegenstand des Leistungskataloges der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. So ist die Inanspruchnahme einer syndyastischen Sexualtherapie - eine so genannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGEL), die von den Paaren selbst gezahlt werden muss. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, bei den jeweiligen (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherungen eine Einzelfallentscheidung für eine (volle oder partielle) Kostenübernahme zu beantragen.