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Multizentrisches Forschungsvorhaben




Im Rahmen der Beratung werden multizentrische Verfahren unterschieden nach:

  • Erstberatung/Erstvotum (es liegt noch kein Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethikkommission vor)
  • Anzeige/Zweitvotum (es liegt bereits ein Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethikkommission vor)


Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen. Damit reicht für multizentrische medizinische Studien ein einziges Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission aus.


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