Im Rahmen der Beratung werden multizentrische Verfahren unterschieden nach:
- Erstberatung/Erstvotum (es liegt noch kein Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethikkommission vor)
- Anzeige/Zweitvotum (es liegt bereits ein Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethikkommission vor)
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen.Damit reicht für multizentrische medizinische Studien ein einziges Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission aus.