Inhalt:
Das Neugeborenenscreening unterliegt seit 1. Februar 2010 dem Gendiagnostikgesetz (Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (BAnz. Nr. 50, S. 2529 v. 4.8. 2009)). Alle weiteren Regelungen zur Durchführung des Neugeborenenscreenings sind in den Kinderrichtlinien zusammengefasst (in der Fassung vom 18. 6. 2015 veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 18.08.2016 B1, zuletzt geändert am 14. 5. 2020 veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 29.05.2020 B6 in Kraft getreten am 25. 3. 2020)
Angemessene Aufklärung und die Einwilligung der Eltern sind Voraussetzung für die Durchführung des Neugeborenenscreenings.
Nach Gendiagnostikgesetz darf das Neugeborenenscreening nur von Ärzten verantwortlich durchgeführt werden (Arztvorbehalt §7, 3). Das bedeutet, dass vor Veranlassung der Screeninguntersuchung und der Probenentnahme der verantwortliche Arzt die Eltern bzw. Mutter über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Untersuchung aufklärt. Der Inhalt der Aufklärung ist vor der Screeninguntersuchung zu dokumentieren. Dafür stellen wir ein Eltern-Informationsblatt zur Verfügung. Die sorgeberechtigte Person muss gegenüber dem Arzt ausdrücklich und schriftlich sowohl in das Neugeborernenscreening als auch in die Gewinnung der Blutprobe einwilligen, indem sie das Formblatt Einverständniserklärung unterzeichnet. Dieses verbleibt beim verantwortlichen Arzt.
Die für die Durchführung des Screenings erforderliche Blutabnahme kann jedoch nach allgemeinem Arztrecht auf die Hebamme delegiert werden (BT Drs. 16/10532).
Stärken Sie das Präventionsbewusstsein der Eltern, indem Sie ihnen möglichst umfassende Informationen zu der notwendigen Vorsorgeuntersuchung geben.
In unserem Labor können sie anfordern:
Die Ablehnung des Screenings oder der Tod des Neugeborenen vor einer möglichen ersten Blutentnahme ist auf einer Filterpapierkarte ohne Blut (Leerkarte) zu dokumentieren und diese an das Screeninglabor zu senden.
Im Screeningzentrum Greifswald wurden seit 1969 alle in der ehemaligen DDR geborenen Kinder untersucht und das Untersuchungsspektrum wird kontinuierlich aktualisiert.
In den folgenden Tabellen sind die entsprechend Kinder-Richtlinie im konventionellen Neugeborenenscreening und mittels Tandem-Massen Spektrometrie erfassten Erkrankungen, der Analyt, die Meßmethode und mögliche Fehlerquellen angegeben.
Erkrankungen, Labormethoden und Fehlerquellen
Erkrankung/ Defekt | Analyt/ Methode | Beeinflussung |
Primäre Hypothyreose Unterfunktion bzw. Fehlen der Schilddrüse | TSH-Konzentration Fluoreszenz-Immunoassay | falsch negative Ergebnisse: durch gerinnungshemmende Zusätze wie EDTA, Heparin, Gabe von Blut- oder Plasmaprodukten, Dopamin, Steroide, Frühgeburt-lichkeit < 32.SSW, falsch positive Ergebnisse: bei Jodkontakt des Kindes, Thyreostatika- Behandlung der Mutter |
Adrenogenitales Syndrom Defekt der Neben-nierenrinde(21-Hydroxylase-Defekt) | 17-OHP-Konzentration(17-Hydroxy-proge-steron)/ Fluoreszenz- lmmunoassay | falsch negative Ergebnisse: bei laufender Steroidbehandlung des Neugeborenen oder der Mutter, Gabe von Blut- oder Plasmaprodukten, Late-Onset-AGS, 11-Hydroxylasedefekt, falsch positive Ergebnisse: durch gerinnungshemmende Zusätze wie EDTA, Heparin, Streß, Frühgeburtlichkeit |
Klassische Galaktosämie Defekt d. Galaktose-l-phosphat-uridyl-transferase | GALT-Aktivität(Galaktose-1 - phosphat-uridyl- transferase) Fluorometrie | falsch negative Ergebnisse: bei Abnahme innerhalb 6 Wochen nach Erythro-zyten-Transfusion falsch positive Ergebnisse: durch Enzymabbau: Probentrocknung mit Wärme-quellen, Versand unvollständig getrockneter Proben bei hohen Temperaturen |
Biotinidase - Mangel | Biotinidase- Aktivität Fluorometrie | falsch positive Ergebnisse: bei Katecholamin-Infusion, durch Enzymabbau: Probentrocknung mit Wärmequellen, Versand unvollständig getrockneter Proben bei hohen Temperaturen falsch negative Ergebnisse: Gabe von Blut- oder Plasmaprodukten |
Schwere angeborene Immundefekte (SCID) | TREC (T-Cell Receptor Excision Circles) / Quantitative PCR |
falsch negative Ergebnisse: Gabe von Blut- oder Plasma-Produkten, falsch positive Ergebnisse: durch gerinnungshemmende Zusätze (EDTA, Heparin), Frühgeburtlichkeit < 32SSW |
Mukoviszidose | Ggf. 3-stufig: Immun-reaktives Trypsin, pankreatitis-assozi-iertes Protein/ Fluo-reszenz lmmuno-assay, DNA-Analyse |
falsch negative Ergebnisse: durch gerinnungshemmende Zusätze (EDTA, Heparin), Gabe von Blut- oder Plasma-Produkten, Enzymabbau bei Probentrocknung mit Wärmequellen, Versand unvollständig getrockneter Proben bei hohen Temperaturen. falsch positive Ergebnisse: Probenverunreinigung mit Stuhl |
Tandem-Massenspektrometrie
Erkrankungs-gruppe | Erkrankung | Beeinflussung |
Aminoazido-pathien | - Phenylketonurie (PKU) und Hyperphenylalaninämie HPA), - Ahornsirup-Krankheit (MSUD) - Tyrosinämie I | falsch negative Ergebnisse: Blutabnahme < 36 Lebensstunden, eiweißfreie Ernährung falsch positive Ergebnisse: Parenterale Ernährung mit Amino-säuren, Leberschaden, maternale PKU |
Fettsäure-oxidations- Defekte | - Medium-Chain-Acyl-CoA-Dehydro- genase-Mangel (MCAD) - Long-Chain-3-OH-Acyl-CoA-De- hydrogenase-Mangel (LCHAD) - Very-Long-Chain-Acyl-CoA-De- hydrogenase-Mangel (VLCAD) | falsch negative Ergebnisse: Abnahme > 72 Lebensstunden, guter Ernährungszustand, auch unter parenteraler Ernährung falsch positive Ergebnisse: Ernährung mit MCT-Fetten, Valproat |
Carnitin-Zyklus- Defekte | - Carnitin-Palmitoyl-Transferase-II- Mangel (CPT I) - Carnitin-Palmitoyl-Transferase-I- Mangel (CPT II) - Carnitin-Acylcarnitin-Translocase- Mangel (CAT) | falsch negative Ergebnisse: Blutabnahme > 72 Lebensstunden, guter Ernährungszustand, auch unter parenteraler Ernährung falsch positive Ergebnisse: Parenterale Ernährung (Lipide, Carnitin)
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Organo-azidurien | Glutarazidurie Typ 1 (GA 1) Isovalerianazidämie (IVA) | falsch positive Ergebnisse IVA: Pivalinsäure (Antibiotikum) |
Optimaler Blutentnahmetermin ist die 48. bis 72. Lebensstunde.
Die Blutprobe soll nicht vor der 36. und nicht nach der 72. Lebensstunde entnommen werden. In diesem Zeitfenster versäumte Probenentnahmen müssen unverzüglich nachgeholt werden.
Ein technisch sicheres Screening für alle Zielerkrankungen, unabhängig von der Proteinzufuhr mit der Ernährung, ist nach der 36. Lebensstunde möglich.
Eine erste Probenentnahme muß jedoch in Ausnahmefällen, wie Entlassung vor der 36. Lebensstunde, Verlegung in eine andere Institution, Transfusion, Behandlung mit Corticosteroiden oder Dopamin, immer durchgeführt werden.
Eine Erstabnahme ist bei Entlassung vor der 36. Lebensstunde in jedem Fall gefordert, um die rechtzeitige Intervention für einzelne, bereits sicher erkennbare Erkrankungen wie Organoazidurien oder Galaktosämie zu gewährleisten. Die Eltern müssen über die Notwendigkeit einer zweiten Screeninguntersuchung informiert werden, da einige Erkrankungen in den ersten 36 Lebensstunden nicht sicher diagnostizierbar sind. Dieses Verfahren dient der Vermeidung von organisatorisch bedingten Screeningversagern und der vollständigen Erfassung aller Neugeborenen.
Wird das Erstscreening vor der 36. Lebensstunde abgelehnt und ist eine zeitgerechte ambulante Blutabnahme geplant, empfehlen wir, der Mutter eine Testkarte mit Terminvorgabe für die Blutentnahme mitzugeben und dieses durch deren Unterschrift zu dokumentieren. Gleichzeitig bitten wir um parallele Zusendung einer Leerkarte mit den Daten des Kindes und gültiger Adresse und Telefonnummer der Mutter, um bei Ausbleiben der Probe an die Blutentnahme erinnern zu können.
Bei Frühgeborenen und kranken Neugeborenen im Krankenhaus erfolgt die Probenentnahme für das erste Neugeborenenscreening wie im Regelfall am dritten Lebenstag. Bei sehr unreifen Kindern mit einem Gestationsalter unter 32 Wochen muss ein abschließendes Zweitscreening in einem korrigierten Alter von 32 Schwangerschaftswochen erfolgen.
Das Mukoviszidosescreening kann bis zu einem Lebensalter von 4 Wochen durchgeführt werden.
Bitte füllen Sie alle Datenfelder der Testkarte gut lesbar aus. Extrem wichtig ist die Angabe von Geburtsdatum und Stunde sowie Datum und Uhrzeit der Blutabnahme. Aus diesen Angaben berechnet unser Laborsystem automatisch das Alter bei Blutentnahme.
Bei Frühgeborenen bzw. kranken Neugeborenen teilen Sie bitte Gestationsalter und Gewicht sowie Besonderes (z.B. Transfusionen, Corticosteroid-Behandlung) mit, um eine differenzierte Befundbewertung zu ermöglichen.
Die Geburtenbuch-Nummer dient zur Kontrolle der Erfassungsrate.
Die Versicherungsangaben werden für die Abrechnung mit den Krankenkasssen benötigt und sollen daher in das Versichertenfeld aus der Chipkarte eingedruckt oder in Blockschrift eingetragen werden.
Bei Privatversicherten lassen Sie bitte die Kostenübernahme auf der Testkarte unterschreiben.
Die Angabe einer gültigen Adresse und Telefonnummer ist wichtig für eine eventuelle schnelle Benachrichtigung!
Dokumentation im Untersuchungsheft:
Abnahmetermin, Probenversand und Untersuchungslabor sollen gemäß Screeningrichtlinien im Untersuchungsheft des Neugeborenen dokumentiert werden. Falls ein Zweitscreening erforderlich ist, muss auch dieses im Kinderuntersuchungsheft vermerkt werden. Dafür erhalten Sie entsprechende Klebe-Etiketten zu jeder Testkarte. Das Etikett im Untersuchungsheft erlaubt dem weiterbehandelnden Arzt eine schnelle Orientierung über die Probenentnahme. Ist das Neugeborenenscreening versäumt worden oder bestehen Zweifel, ob es durchgeführt wurde, muß dieses sofort nachgeholt werden.
Blutabnahme
Wie auf der Testkarten-Rückseite (s. oben) beschrieben, soll das durch laterale Fersenpunktion gewonnene Kapillarblut frei auf die Markierungen des Probenteils der Karten getropft werden.
Es sollten alle markierten Kreise durch einmaliges Betropfen von einer Seite vollständig ausgefüllt werden, wobei auch die Rückseite vollständig durchtränkt sein muß. Auch Venenblut kann aufgetropft werden. Dabei dürfen keine Zusätze (z. B. durch EDTA- oder Heparin-beschichtete Kapillaren) verwendet und keine Verunreinigungen wie Desinfektions- oder Pflegemittel auf die Testkarte gelangen.
Anleitung zu Kapillarblutabnahme aus der Ferse:
Nach der Blutentnahme muß die Probenkarte ohne Verwendung von Wärmequellen mind. 3 Std. trocknen,
die Karten dürfen dabei nicht gestapelt werden (siehe Beeinflussung bei den Untersuchungen GALT und BIO).
Anschließend ist die Testkarte ohne Folienhülle am Abnahmetag in das Untersuchungslabor zu schicken.
Die Laboradresse, geeignet für Fensterbriefumschläge mit Langformat, befindet sich auf der Rückseite der Karte.
Adresse: Neugeborenenscreening-Zentrum Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 1314
17466 Greifswald
Nicht sachgerecht behandelte Blutproben haben beispielsweise folgendes Aussehen:
Filterpapier der Karte ist nicht vollständig durchtränkt, unzureichende Blutmenge für Screeningtests!
Probe erscheint ausgewaschen, Desinfektionslösung vor der
Punktion nicht abgewischt oder Gewebsflüssigkeit durch
übermäßiges Quetschen ausgepresst!
Bei derart unzureichender Probenqualität darf nicht abgewartet werden, ob die Probe vom Labor unbeanstandet untersucht wird. Die Blutentnahme muss ohne Zeitverzug wiederholt werden.
Der Einsender der Probe erhält einen schriftlichen Einzelbefund mit Befundbewertung nach Vorliegen aller Screeningresultate. Gemäß Screeningrichtlinien ist er dazu verpflichtet, den Erhalt der Ergebnisse für alle abgesandten Screeningproben zeitnah und regelmäßig zu kontrollieren, was dem Auffinden von verloren gegangenen Proben dienen soll.
Der Einsender ist auch dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen
· bei vorzeitiger Blutentnahme (z.B. bei Abnahme < 36Std.)
· planmäßigen Wiederholungsuntersuchungen (z.B. bei Frühgeborenen <32 SSW)
· bei Wiederholung wegen ungenügender Probenqualität.
Kontrollbedürftige und pathologische Untersuchungsergebnisse werden dem Einsender unverzüglich telefonisch und schriftlich mitgeteilt. Der Einsender ist verantwortlich für die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen bei pathologischem bzw. kontrollbedürftigem Screeningergebnis, d.h.
· Information der Eltern,
· Organisation von Wiederholungsuntersuchungen und/oder
· Veranlassung einer Behandlung
Bei hochgradigem Krankheitsverdacht kann nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Arzt zusätzlich die betreffende Spezialsprechstunde informiert werden, diese stellt die Behandlung sicher. Die sehr seltenen Erkran-kungen des erweiterten Neugeborenenscreenings erfordern hochspezialisierte Diagnostik, Beratung und Betreuung sowie die enge Kooperation aller an der Behandlung der Patienten Beteiligten.
Die derzeit im Neugeborenenscreening eingesetzten Methoden einschließlich Tandem-Massenspektrometrie erlauben noch keine Diagnosestellung. Auffällige Screeningergebnisse können unterschiedliche Ursachen haben: Es kann sich um ein eindeutig pathologisches Ergebnis handeln, das das Vorliegen einer Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit anzeigt. Es kann aber auch ein grenzwertiges oder nur vorübergehend auffälliges Ergebnis sein, bei dem das Vorliegen einer Erkrankung nicht ausgeschlossen werden kann. Nicht zuletzt können (scheinbar) auffällige Ergebnisse auch technisch bedingt sein. Die weltweiten Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Fehler in allen Phasen des Screeningprozesses, vor allem prä- und postanalytisch auftreten können.
Die Mitteilung, dass bei ihrem Neugeborenen möglicherweise eine chronische Erkrankung vorliegt, stellt eine große emotionale Belastung für die betroffenen Familien dar, selbst wenn die Krankheit gut behandelbar ist. Die negativen psychosozialen Auswirkungen können von anfänglichen Schockreaktionen, Sorgen und Ängsten, bis hin zu einer langfristigen Beeinflussung der Eltern-Kind-Beziehung reichen. Um Vertrauen zu schaffen und unnötige Beunruhi-gung zu vermeiden, sollten Eltern auf den Unterschied zwischen Screening und Diagnose wiederholt aufmerksam gemacht werden. Das auffällige Ergebnis sollte auf keinen Fall als endgültig dargestellt werden, sondern es sollte die Notwendigkeit einer weiteren diagnostischen Überprüfung betont werden.
Im Neugeborenenscreening kann lediglich ein Krankheitsverdacht festgestellt werden, der weiter abgeklärt werden muß. Bei jeder Laboruntersuchung sind sowohl falsch negative als auch falsch positive Ergebnisse möglich. Ein unauffälliger Befund schließt das Vorliegen von seltenen Sonderformen oder spät manifesten Varianten nicht aus. Das Neugeborenenscreening kann eine spezielle Diagnostik nicht ersetzen.
Die flächendeckende, vollständige und zeitgerechte Erfassung aller Neugeborenen ist Basisvoraussetzung für eine wirksame Früherkennung und Frühbehandlung sehr seltener angeborener Erkrankungen.
Das Screeningzentrum Greifswald möchte diesem Ziel durch engen Kontakt zu allen Kliniken, niedergelassenen Ärzten und freiberuflichen Hebammen einerseits und den weiter betreuenden pädiatrischen Spezialambulanzen andererseits jederzeit auf aktuellem medizinischem Wissensniveau gerecht werden.
Bitte nehmen Sie bei Unklarheiten und Fragen jederzeit mit uns telefonisch Kontakt auf. Gerne sind wir bereit, das Neugeborenenscreening auf regionalen Veranstaltungen oder Fortbildungen vorzustellen und mit Ihnen zu diskutieren.
Ihre Ansprechpartner:
Leiter des Screening-Zentrums: Prof. Dr. med. Matthias Nauck
Tel. 03834-865500, Fax: 03834-865502, matthias.nauck@med.uni-greifswald.de
Dr. Cornelia Müller,
Tel. 03834-866383, Fax: 03834-867303, cornelia.mueller@med.uni-greifswald.de
Dr. Theresa Winter,
Tel. 03834-865541, Fax: 03834-867303, theresa.winter@med.uni-greifswald.de