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Das Pflegeberufegesetz fasst die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen der Altenpflege und der Krankenpflege ab 2020 zusammen. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Die Lernenden werden zielgerichtet auf die Veränderungen in der Gesundheitsversorgung vorbereitet. Im Fokus der Ausbildung steht die Versorgung Menschen aller Altersgruppen in den verschiedensten Settings der Krankenversorgung (Krankenhaus, Langzeitpflege, ambulante Versorgung). - Die Lernenden können ihren Vertiefungsansatz frei wählen.
- Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
- Zusätzlich ist interessant, dass die für aufbauende Studiengänge aufbaufähig ist. Zudem wird die generalistischen Pflegeausbildung in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt.
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes/ggf. Hauttest
- abgeschlossene Realschulausbildung oder Abitur mit guten Leistungen
- die Bewerber sollten über gute Noten/Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern, Deutsch, Englisch und Sozialkunde verfügen
- vorherige pflegerische Praktika sind empfehlenswert
- Die Ausbildung generalistischen Pflegefachkraft - Pflegefachfrau, Pflegefachmann - dauert 3 Jahre.
- Sie beginnt mit einem Probehalbjahr.
- Die Ausbildung umfasst 2.100 Theoriestunden und 2.500 Stunden praktische Ausbildung.
- Im 1. Ausbildungsjahr findet ein höherer Anteil von Theorie in Kooperation mit dem Lernort Praxis statt.
- Ab dem 2. Ausbildungsjahr wechseln Theorie und Praxis im 4- bis 6-wöchigen Rhythmus.
- Die Vermittlung erfolgt über Lernsituationen.
- Die praktische Ausbildung findet in den Klinikbereichen der Universitätsmedizin Greifswald statt, der theoretische Unterricht im Gebäude der Beruflichen Schule.
- Die Ausbildung endet mit einer kompetenzbasierten staatlichen Abschlussprüfung im praktischen, mündlichen und schriftlichen Bereich.
- Eine Ausbildungsvergütung wird entsprechend des Tarifvertrages TVA-UKN gezahlt.
- Die Ausbildung beginnt jeweils am 01.09. des Kalenderjahres.
Bei Bedarf kann Wohnraum im Internat der Beruflichen Schule zur Verfügung gestellt werden (Selbstverpflegung). Bitte umgehend nach einer Ausbildungsplatz-Zusage einen Antrag an die Berufliche Schule der Universitätsmedizin senden (Hans-Beimler-Straße 85, 17475 Greifswald).
Bewerbungen werden jederzeit entgegengenommen.
- unterschriebenes Bewerbungsanschreiben
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Zeugnisses und ggf. Abschlusszeugnisse (Studium, Berufsausbildung)
- Lichtbild
- Zertifikate, Nachweise von Praktika und Einstufungstest B2 (falls vorhanden)
- ärztliche Bescheinigung der Berufstauglichkeit
Universitätsmedizin Greifswald
Körperschaft des öffentlichen Rechts
GB Personal
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald
Telefon: 03834/ 86 22 40 2
Fax: 03834/ 86 51 23
Mail: Elisa.Zscherper@med.uni-greifswald.de
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