Modularisierte Fachweiterbildung zur/ zum:
· „AtmungstherapeutIn“
· „FachpflegerIn für Intensivpflege und Anästhesie“
· „FachpflegerIn für neonatologische und pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie“
· „FachpflegerIn für Intensivpflege“
· „FachpflegerIn für neonatologische und pädiatrische Intensivpflege“
· „FachpflegerIn für Anästhesie“
· „FachpflegerIn für Schlaganfallpatienten“
· Berufspädagogische Weiterbildung zum/ zur Praxisanleiter in Gesundheitsfachberufen
Sie wollen sich beruflich weiterentwickeln und die neuesten Erkenntnisse in Ihrem Alltag bei der Versorgung schwerkranker Patienten anwenden? Bei uns erlangen Sie spezielle Qualifikationen, die Ihnen die notwendige Handlungskompetenz in diesen sensiblen pflegerischen Bereichen gibt.
Zugangsvoraussetzung der Teilnehmer
Zu den Fachweiterbildungen wird von der Weiterbildungsstätte zugelassen, wer die Erlaubnis zum Führen einer des Krankenpflegegesetzes oder des Altenpflegegesetzes verfügt und mindestens eine sechsmonatige Vollzeittätigkeit oder eine vergleichbare Teilzeittätig im entsprechenden Fachbereich der zu absolvierenden Weiterbildung absolviert hat.
Prüfungen
Jedes Modul der Fachweiterbildung schließt mit einer eigenständigen Prüfungsleistung (Modulprüfung) ab. Diese kann in Form einer schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistung sowie in Form einer Simulation festgelegt sein. Prüfende Personen sind Lehrkräfte, Praxisanleiter und die die Weiterbildungsstätte leitende Person.
Durchführung der staatlichen Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und praktischen Teil. Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Prüfung ist die Anfertigung einer Hausarbeit.