Die Forensische Medizin stellt einen der Hauptbereiche der Rechtsmedizin dar. Bei unklaren Todesfällen, hauptsächlich bei unklarer Todesart, liefert die Rechtsmedizin zur Einordnung der Todesart (ob es sich um einen natürlichen Tod oder um einen auf äußere Einwirkung zurückzuführender Tod = nicht natürlicher Tod handelt oder ob die Todesart unklar ist) durch die Leichenöffnung die entscheidenden Beweise. Nur so können krankheitsbedingte Todesfälle von Todesfällen nach Gewalteinwirkung unterschieden, die Rechtssicherheit gewährleistet und gegebenenfalls zivil-, versicherungs- und versorgungsrechtliche Fragen geklärt werden. Bei der Obduktion wird selbstverständlich auch die Todesursache geklärt.

Die exakte und detaillierte Befundaufnahme und Befunddokumentation einer gerichtlichen Leichenöffnung erlauben Rückschlüsse auf die Art von Gewalteinwirkungen, auf benutzte Tatwerkzeuge und die zum Tod führenden Abläufe. Die gerichtliche Leichenöffnung ist und bleibt die Basis für die juristische Bewertung einer Gewalteinwirkung.
Sollte die Leichenöffnung nicht zur Aufdeckung der Todesursache (und damit auch der Todesart) führen, werden weitere Untersuchungen, wie z.B. chemisch-toxikologische Untersuchungen zur Klärung der Frage einer Vergiftung bzw. Beeinflussung durch Alkohol und/oder Drogen, Medikamente oder andere Stoffe, und/oder mikroskopische Untersuchungen vorgenommen.
Bei unklarer Identität stehen der Rechtsmedizin molekulargenetische Untersuchungen zur Verfügung.
Aufgrund des Spezialwissens der Rechtsmediziner in der Traumatologie, sowie bei Handlungs- und Bewegungsabläufen liegt auch die Untersuchung, Befunderhebung und Begutachtung lebender Personen mit rechtserheblichen Verletzungen und die Differentialdiagnose von unklaren Verletzungsbildern im Aufgabengebiet der Rechtsmedizin.