Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen USt. und zuzüglich einer eventuell anfallenden Gebühr für eine externe Mundschleimhautabriebentnahme (z.B. in Gesundheitsämtern und/oder niedergelassenen Ärzten). Bei Probenentnahme im Institut fallen keine Kosten an!
* Bei Familiennachzügen fallen zusätzlich 50,- Euro für die Oranganisation der Probenentnahme im Ausland an (Probenset, Versand, Verwaltung). Die Probenentnahme selbst wird von der Probenentnahmestelle (i.d.R. z.B. die Vertrauensärzte der Botschaften) separat in Rechnung gestellt.
Falls das Gutachten im Rahmen eines Familiennachzuges in Deutschland direkt an die zuständigen Behörden geschickt werden soll, kostet dies 25,- Euro.
U.U. fallen zusäzlich Bearbeitungsgebühren des Zolls an. Diese werden an den/die Auftraggeber*in weitergeleitet.