Untersuchungsaufträge werden von uns nur mit der schriftlichen Zustimmung des Probanden, nach Probenentnahme bei/von uns oder eines zugelassenen Arztes nach Feststellung und Bestätigung der Identität des Probanden durchgeführt.
Für Drogen- und Betäubungsmittelanalysen sind die für die Untersuchungen notwendigen Probenmengen sowie die richtige Kennzeichnung der Proben unbedingt einzuhalten (siehe Asservierung), da sonst keine gesicherten Ergebnisse erwartet werden können.
Der Untersuchungsumfang ist klar zu formulieren. Bei Bedarf kann ein Untersuchungsauftrag heruntergeladen werden.
Die Untersuchungen sind kostenpflichtig gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Anlage 2 (Abschnitt 3 § 10 Abs. 1, Nr. 302 in Verbindung mit Nr. 303).