Die Untersuchungen sind kostenpflichtig gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Anlage 2 (Abschnitt 3 § 10 Abs. 1, Nr. 302 in Verbindung mit Nr. 303).
Falls Sie bei uns eine Analyse durchführen lassen wollen, können Sie sich bezüglich der Kosten, des Ablaufes und der Terminvereinbarung telefonisch (03834/865750 und 0170/5716675) oder persönlich im Sekretariat der Forensischen Toxikologie und Alkoholanalytik informieren. Hier liegen entsprechende Vertragsformulare und Informationsflyer für Sie bereit.