Voraussetzungen zur Vollblutspende
Bitte essen und trinken Sie ausreichend vor jeder Blutspende! Die letzte Nahrungsaufnahme sollte nicht länger als 2 Stunden her sein.
1. Ich fühle mich gesund.
2. Ich bin mindestens 18 Jahre alt.
3. Die Zulassung von älteren Spender*innen oder Erstspender*innen über 60 Jahren ist nach
individueller ärztlicher Entscheidung möglich.
4. Ich wiege mindestens 50kg.
5. Ich kann einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorzeigen.
(ab der zweiten Spende ist auch ein gültiger Führerschein ausreichend).
6. Wenn vorhanden: Blutspendepass, Impfausweis oder Arztbriefe, Lesebrille.
7. Bei Einnahme von Medikamenten, z.B. Psychopharmaka, Bescheinigung von dem/der behandelnden Arzt/Ärztin.
Beachten Sie bitte auch unsere Sicherheitsregeln
ABSTÄNDE ZWISCHEN BLUT- UND PLASMASPENDEN
- Frauen dürfen max. 4 und Männer max. 6 Vollblutspenden innerhalb von 12 Monaten leisten. Der Abstand zwischen zwei Vollblutspenden sollte deshalb bei Männern 10 Wochen und bei Frauen 13 Wochen betragen.
(Der gesetzliche Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden beträgt mindestens 56 Tage.) - Zwischen zwei Plasmaspenden sollte 1 Woche liegen.
- Zwischen einer Plasma- und einer Vollblutspende sollte 1 Woche liegen.
- Zwischen einer Vollblut- und einer Plasmaspende sollten mindestens 2 Wochen liegen.
MEDIKAMENTE
Folgende Medikamente können Sie bedenkenlos vor der Vollblutspende einnehmen:
- Blutdruckmedikamente
- Vitamin- und Mineralpräparate
- Wechseljahreshormone
- Antibabypille (Mindestens 3 Stunden Abstand zwischen der Einnahme einer Minipille und der Vollblutspende, da sonst die kontrazeptive Wirkung beeinträchtigt sein kann und möglicherweise kein Schutz vor einer Schwangerschaft besteht.)
- Bei Einnahme von anderen Medikamenten halten Sie bitte vorher Rücksprache mit unseren Ärzten (siehe Kontakt)
Geben Sie bitte ALLE eingenommenen Medikamente (auch Salben) sorgfältig auf dem Fragebogen an!
In den letzten 4 Wochen sollten Sie keine Antibiotika bzw. Antimykotika ("Pilzmittel") oder Cortisontabletten eingenommen haben.
IMPFUNGEN
Folgende Wartefristen gelten bei Impfungen:
- Keine Wartefristen nach Impfung mit Totimpfstoffen wie z.B. bei Tetanus, Diphtherie, Polio, FSME, Hepatitis A, Grippeschutz oder Coronaschutzimpfung
Es wird wegen eventuell auftretenden Nebenwirkungen empfohlen, 48 Stunden abzuwarten. - 4 Wochen Wartefrist nach einer Hepatitis B - Impfung
- 4 Wochen Wartefrist nach Impfung mit einem lebendigen Impfstoff wie z.B gegen: Mumps, Masern, Röteln, Typhus, Gelbfieber
Bei weiteren Impfungen geben wir gern telefonisch Auskunft (03834 / 86 5478)
REISERÜCKSTELLUNGEN:
Folgende Wartefristen gelten nach Reisen in Risikogebiete:
- 2 Wochen in Chikungunya-Endemiegebiete
- 4 Wochen in ZIKA-Virus-Endemiegebiete
- 4 Wochen nach einer Reise nach Frankreich, wenn der Aufenthalt im Süd-Osten des Landes war (Östlich von Marseille, Lyon, Bourg-en-Bresse)
- 2 Monate in Ebola-Endemiegebiete
- 6 Monate in Malaria-Endemiegebiete.
Reiserückstellungen können sich saisonal verändern und unterliegen den Richtlinien vom Paul Ehrlich Institut (PEI), bei Unsicherheiten geben wir gerne telefonisch Auskunft ob eine Spende möglich ist (03834 / 86-5478)
ANDERE HÄUFIGE RÜCKSTELLGRÜNDE:
- Sie sollten keine kranken Zähne haben.
- Sie sollten zum Zeitpunkt der Spende keine aktive Herpes-Infektion (z.B. Lippenherpes) haben.
- Bei Spendern/Spenderinnen mit Neurodermitis muss die Armbeuge frei von Läsionen sein
Folgende Wartefristen gelten bei weiteren Erkrankungen und Ereignissen:
- 1 Woche nach kleineren operativen Eingriffen (z.B. kosmetische Leberfleckentfernung), Schnitt- und Brandverletzungen, Zahnextraktionen oder Erkältung / Schnupfen.
- 4 Wochen nach Ausheilung einer Covid-19 Erkrankung
- 4 Wochen nach fieberhaften Infekten, Durchfallerkrankungen oder Zeckenbiss.
- 4 Monate nach: Operationen, endoskopischen Eingriffen, Gelenkspiegelung, Tattoo, Piercing, Nadelstichverletzung, Bluttransfusion, Sexualkontakten mit einem neuen Partner oder Partnerin.
- 6 Monate nach einer Schwangerschaft und während der Stillzeit.
- Rückstellungen erfolgen auch nach der Entfernung von Geweben bis zur Vorlage eines histologischen Befundes (z.B. auffälliger Leberfleck)