Viele Patienten mit einer unheilbaren Erkrankung wünschen eine Behandlung in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung. Bisher scheiterte dieses häufig an den fehlenden Versorgungsmöglichkeiten. Nach Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und Rügen konnte jetzt auch ein Vertrag über die SAPV für den Raum Greifswald mit den Krankenkassen abgeschlossen werden.
Gewährleistet wird die SAPV durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und Pflegedienste mit speziell geschultem Personal. Hierbei wird sowohl von Seiten der Pflege wie auch von Seiten der Ärzte ein 24-Stunden-Rufdienst gewährleistet.
Ziel ist eine optimale Symptomkontrolle in der Häuslichkeit bis zuletzt und die Verhinderung unnötiger stationärer Aufnahmen.
Indikationen für eine SAPV können z.B. sein:
Die SAPV kann durch den entlassenen Krankenhausarzt verordnet werden, die Weiterverordnung ist innerhalb von 7 Tagen durch den Hausarzt erforderlich.
Die Koordination erfolgt aktuell durch