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Geschäftsordnung



Forschungsverbund

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§ 1 Aufgaben des Verbundes

Zentrale Aufgaben des Forschungsverbundes Neurowissenschaften ist die Förderung der neurowissenschaftlichen Forschung an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und in den beteiligten Einrichtungen der Region Vorpommern. Zu diesen Aufgaben gehören im Besonderen:
  • die Qualitätssicherung aller neurowissenschaftlichen Projekte
  • die Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • die administrative Begleitung der bewilligten Drittmittelprojekte
  • die Beratung bei Projektanträgen
  • die Förderung neuer neurowissenschaftlicher aus Fakultäts- bzw. Landesmitteln
  • die Anregung neuer neurowissenschaftlicher Projekte und
  • die Nachwuchsförderung in den Neurowissenschaften

§ 2 Organisatorischer Aufbau des Verbundes

Der Forschungsverbund Neurowissenschaften besitzt folgende Organe:
  1. Mitgliedervollversammlung
  2. Vorstand
  3. Sprecher und Stellvertreter
Bei Bedarf können weitere Gremien/Arbeitsgruppen gebildet werden, deren Aufgabe und Kompetenzen durch die Mitgliedervollversammlung festzulegen sind.
Bei Bedarf kann eine externe Beratung angefordert werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft entsteht durch schriftlichen Antrag an den Vorstand des Forschungsverbundes und durch vorläufigen Aufnahmebeschluß des Vorstandes, der durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden muß.
Die Mitgliedschaft steht jedem Wissenschaftler zu, der ein neurowissenschaftliches Projekt leitet oder in einem solchem Projekt tätig ist.

Die Mitgliedschaft erlischt:
  • mit Auflösung des Forschungsverbundes bzw. mit Beendigung des jeweiligen Projektes, in das das Mitglied eingebunden ist
  • durch Kündigung des Mitglieds, die der Mitgliederversammlung gegenüber schriftlich zu erklären ist
  • durch Ausschluß durch die Mitgliederversammlung

§ 4 Mitgliedervollversammlung

Die Mitgliedervollversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Verbundes. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Stimmberechtigt ist jeweils ein Mitglied pro Projekt.

Die Mitgliedervollversammlung wird vom Sprecher des Verbundes mit einer Frist von zwei Wochen einmal jährlich schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, einberufen. Sie wird außerdem auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern einberufen.

An der Mitgliederversammlung können alle Mitglieder teilnehmen, die in einem Projekt des Verbundes tätig sind. Sie haben Äußerungs- und Anhörungsrecht.

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
  • Erörterung aller grundsätzlichen, den Geschäftsbereich des Verbundes betreffenden Fragen
  • Erarbeitung von Empfehlungen an den Vorstand
  • Entgegennahme der Arbeits- und Rechenschaftsberichte des Vorstandes und der einzelnen Projektleiter
  • Wahl des Vorstandes sowie der Mitglieder der Ausschüsse und der Arbeitsgruppen
  • Entlastung des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder
  • Verabschiedung und ggf. Änderung der Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder
  • Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern
  • Beschlussfassung über Regularien sowie über Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 5 Vorstand

Mitglieder des Vorstandes sind der Sprecher, dessen Stellvertreter, drei weitere Wissenschaftler, sowie jeweils der Sprecher des Forschungsverbundes Community Medicine und Molekulare Medizin. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliedervollversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
  • Wissenschaftliche und organisatorische Förderung des Forschungsschwerpunktes Neurowissenschaften
  • Koordination der wissenschaftlichen Projekte, soweit es über den unmittelbaren Verantwortungsbereich der Projektleiter hinaus erforderlich ist
  • Koordination der Arbeit zur Erstellung von übergreifenden Finanzierungsanträgen und von Forschungsberichten
  • Vorbereitung und organisatorische Durchführung der Sitzungen der Mitgliedervollversammlung
  • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und regelmäßigen Workshops
  • Koordination der Öffentlichkeitsarbeit
  • Berichterstattung vor dem Fakultätsrat
  • Information der Mitglieder des Forschungsverbundes über zur Verfügung stehende zusätzliche Fördermittel
Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung berichts- und rechenschaftspflichtig. Rechenschaftslegung erfolgt einmal jährlich und darüber hinaus auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des Forschungsverbundes.

§ 6 Qualitätssicherung

Alle Mitglieder berichten einmal jährlich, unter Angabe der für das jeweilige neurowissenschaftliche Forschungsprojekt relevanten Veröffentlichungen und ihre externen Drittmitteleinwerbungen, über ihre Forschungstätigkeit im Rahmen des Forschungsverbundes.

§ 7 Schlussbestimmungen

Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder der Mitgliedervollversammlung. Es müssen mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder des Forschungsverbundes anwesend sein. Die Geschäftsordnung tritt nach Verabschiedung durch die Mitgliedervollversammlung in Kraft. Sie ist dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zur Kenntnis zu geben.