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Forschungsverbund

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Nachwuchsförderung

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Eine zentrale Aufgabe des Forschungsverbundes Molekulare Medizin (FVMM) ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universitätsmedizin Greifswald. In diesem Sinne koordiniert der FVMM, z.T. gemeinsam mit den Verbünden Community Medicine und GANI_MED, eine Reisekostenunterstützung zu Kongressen und Fortbildungen (ganzjährig, maximal zwei Anträge pro Person pro Jahr) sowie eine Anschubfinanzierung neuer Forschungsprojekte (Bewerbungsfrist im Frühjahr eines Jahres). Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen zu den Förderangeboten des Forschungsverbundes.

Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme an Kongressen und Tagungen
Der FVMM unterstützt die aktive Teilnahme von DoktorandInnen, PostdoktorandInnen und AssistenzärztInnen an Forschungskongressen und –tagungen. Hotel- und Fahrtkosten sowie Kongressgebühren können bis zu einer Höhe von maximal 500 € für Inlands- bzw. 1.000 € für Auslandsreisen gefördert werden. Es werden Anträge aller Fakultätsmitglieder unterstützt. Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützung ist die durch den Veranstalter bestätigte aktive Teilnahme (Posterpräsentation oder Vortrag). Pro Veranstaltung können zwei Anträge aus derselben Einrichtung gefördert werden.
Einzureichende Unterlagen (Antragsfrist: 6 Wochen vor Antritt der Reise)
  • Antragsformular
  • Anmeldebestätigung
  • Bewerbung
  • Annahmebestätigung des Abstracts
  • Abstract

Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme an Workshops, Sommerschulen und Fortbildungen

Bitte beachten Sie, dass die Förderlinie „Reisekostenunterstützung für die Teilnahme an Workshops, Sommerschulen und Fortbildungen“ gemäß Fakultätsratsbeschluss vom 2.4.2019 ab 01. Juni 2019 nicht weitergeführt wird.

Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten

Durch die Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten unterstützen die Forschungsverbünde Molekulare Medizin, Community Medicine und GANI_MED NachwuchswissenschaftlerInnen der UMG in der Vorbereitung von Drittmittelanträgen. Die Mittel werden jahresgebunden vergeben, je Projekt stehen bis zu 10.000 € zur Verfügung. Die Antragstellung ist fakultätsoffen, die Ausschreibung erfolgt im Frühjahr eines Jahres nach Budgetfreigabe durch die Fakultät. Anträge können daraufhin an die Sprecher der Forschungsverbünde FVCM, GANI_MED oder FVMM gestellt werden. Die Entscheidung über die Vergabe trifft eine gemeinsame Kommission, die aus je drei Mitgliedern der Vorstände FVCM, GANI_MED und FVMM besteht, nach vergleichender Begutachtung der Anträge. Pro Einrichtung können bis zu zwei Anträge bewilligt werden. Im Anschluss an die Förderphase ist ein Abschlussbericht zu verfassen. Die fristgerechte Abgabe der Berichte ist Voraussetzung für die neue Antragsrunde im Folgejahr.
Im Rahmen dieser Förderung sind finanzierbar:
  • Verbrauchsgüter für Forschung (z. B. medizinischer Bedarf, Wirtschaftsbedarf, Verwaltungsbedarf)
  • Zuschüsse für Reisen zu Tagungen, Kongressen, Weiterbildungen und dgl. (Genehmigung und Abrechnung gemäß Landesreisekostengesetz; Nutzung der üblichen Formulare)
  • Reise- und Unterbringungskosten für Gastreferenten
  • Leistungen Dritter für Forschung auf Basis eines Vertrages
  • Probandenentschädigungen
  • Druckkostenzuschuss für wissenschaftliche Zeitschriften
Nicht finanzierbar sind:
  • Investitionen
  • Personalkosten einschließlich studentische Hilfskräfte
  • Gastgeschenke
  • Mitgliedsbeiträge
  • Honorare
Mit der Bewilligung Ihres Projektes erhalten Sie einen Innenauftrag, über dessen Budget Sie nach Einreichen des Formulars zur Unterschriftsberechtigung (GB Finanzen) entsprechend der o.g. Richtlinien verfügen können. Bitte beachten Sie, dass die Mittel jeweils bis Mitte November auszugeben sind, da Rechnungstellung und Buchung bis zum Jahresende erfolgt sein müssen.

Honorierung erfolgreicher Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten

Im Jahr 2017 wurde ein neues Förderinstrument etabliert, das die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln als Folge einer Anschubfinanzierung durch die Forschungsverbünde mit einer weiteren Finanzierung in Höhe von 7.000 € honoriert (jahresgebundenes Budget).
Voraussetzung für die Beantragung dieser zusätzlichen Mittel ist eine Anschubfinanzierung in den vorangegangenen zwei Jahren sowie ein entsprechender Drittmittel-Förderbescheid. Zwischen Drittmittelprojekt und Anschubfinanzierung soll ein thematischer Bezug erkennbar sein. Anträge sind an die Sprecher der Forschungsverbünde zu richten und werden zusätzlich durch das Dekanat geprüft. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wie für die Anschubfinanzierung gilt folgende Regelung bzgl. der Finanzierung:
Im Rahmen dieser Förderung sind finanzierbar:
  • Verbrauchsgüter für Forschung (z. B. medizinischer Bedarf, Wirtschaftsbedarf, Verwaltungsbedarf)
  • Zuschüsse für Reisen zu Tagungen, Kongressen, Weiterbildungen und dgl. (Genehmigung und Abrechnung gemäß Landesreisekostengesetz; Nutzung der üblichen Formulare)
  • Reise- und Unterbringungskosten für Gastreferenten
  • Leistungen Dritter für Forschung auf Basis eines Vertrages
  • Probandenentschädigungen
  • Druckkostenzuschuss für wissenschaftliche Zeitschriften
Nicht finanzierbar sind:
  • Investitionen
  • Personalkosten einschließlich studentische Hilfskräfte
  • Gastgeschenke
  • Mitgliedsbeiträge
  • Honorare
Mit der Bewilligung Ihres Projektes erhalten Sie einen Innenauftrag, über dessen Budget Sie nach Einreichen des Formulars zur Unterschriftsberechtigung (GB Finanzen) entsprechend der o.g. Richtlinien verfügen können. Bitte beachten Sie, dass die Mittel jeweils bis Mitte November auszugeben sind, da Rechnungstellung und Buchung bis zum Jahresende erfolgt sein müssen.