Als Voraussetzung für die Anmeldung zum Masterkolloquium muss der Studierende an einem wissenschaftlichen Kongress mit mindestens 18 Stunden inhaltlichem Programm während des Studiums teilgenommen haben. Das Programm des Kongresses ist vorab im Prüfungssekretariat anzuzeigen. Dort liegt eine Liste mit nationalen und internationalen Kongressveranstaltungen zu den Themen des Studiengangs aus. Über abweichende Vorschläge entscheidet der Prüfungsausschuss.
Zusätzlich muss im Masterkolloquium ein vollständig dokumentierter Patientenfall präsentiert und verteidigt werden. Das Masterkolloquium fungiert in diesem Sinne als Abschlussprüfung.
Für das Masterkolloquium ist ein Workload von 30 Stunden (= 1 ECTS-Punkt) vorgesehen. Administrative und organisatorische Details des Prüfungsmoduls werden in der Prüfungsordnung geregelt.