Information zum Körperspendewesen

Für die Ausübung einer ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit sind solide Kenntnisse des Aufbaus des Menschen von grundlegender Bedeutung. Diese Kenntnisse werden während der vorklinischen Ausbildung durch das systematische Studium der Anatomie erworben. Es erfolgt durch Sektion und Betrachtung von Präparaten menschlicher Körper.

Das Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universitätsmedizin Greifswald hat die Aufgabe, Studierenden der Medizin und Zahnmedizin sowie der Humanbiologie die zur Ausübung ihres Berufes notwendigen Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers zu vermitteln. Darüber hinaus erhalten Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen (Neurochirurgie, Hand- und Fußchirurgie u.a.) in Fortbildungsveranstaltungen die Möglichkeit, an anatomischen Präparaten bestimmte Behandlungen und Eingriffe zu üben.

Hierfür benötigt die Anatomie Menschen, die sich persönlich zu Lebzeiten entscheiden, nach dem Tod ihren Leichnam der Lehre und Forschung zur Verfügung zu stellen.

Mit einer schriftlichen Verfügung (Vermächtnis) erklären Sie Ihre Bereitschaft, Ihren Körper nach dem Tod für Ausbildungs- und Forschungszwecke dem Institut für Anatomie und Zellbiologie zu überlassen. Die Verfügung ist eine Absichtserklärung, die vom Körperspender jederzeit ohne Begründung zurückgenommen werden kann. Zur Körperspende berechtigt sind Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und im Einzugsgebiet von Greifswald (maximal 20 km Entfernung) wohnen.

Weitere Informationen zur Körperspende und das Formular der Verfügung erhalten Sie bei:

 

Katarina Funda

Tel.: ++49 (0) 38 34 / 86 53 04

katarina.funda@uni-greifswald.de

 

Arlette Deutsch
Tel.: ++49 (0) 38 34 / 86 53 08

arlette.deutsch@uni-greifswald.de