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UMG
live
4|2013
personalrat
Heute beantworten wir wieder aktuelle Fragen zu verschiedenen Themen an der Universitätsmedizin
Arbeitszeiten, Resturlaub, JAV, Tarifsituation
Sind Rüstzeiten (Wege- und Umkleidezeiten)
bezahlte Arbeitszeit?
„Mit Urteil vom 19.09.2012 – 5 AZR 678/11 hat das Bundesarbeits-
gericht entschieden, dass Umkleidezeiten und durch das Um-
kleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten vergütungs-
pflichtige Arbeitszeit sind, wenn der
Arbeitgeber das Tragen einer bestimm-
ten Kleidung vorschreibt und das Um-
kleiden im Betrieb erfolgen muss.“
(ver.di TS berichtet, Nr. 001/2013)
Daraus folgt unmittelbar, dass das Anle-
gen von Bereichskleidung und der an-
schließende Weg zum Arbeitsplatz ver-
gütungspflichtige Arbeitszeit sind. Da
laut Standardarbeitsanweisung (SAA)
„Personalhygiene“ die Berufsbekleidung bereits vor Dienstbeginn
zu Hause angelegt bzw. nach Dienstende in Berufsbekleidung
nach Hause gefahren werden darf, vertritt unser Arbeitgeber die
Auffassung, dass das An- und Ablegen von Berufsbekleidung
nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört! Hier besteht
nach wie vor Gesprächsbedarf.
Wie ist die Arbeitszeit in der Erziehungszeit geregelt?
Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(BEEG § 15 Abs. 4) gilt
- für bis zum 31.12.2012 geborene Kinder:
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der
Elternzeit nicht mehr als
30 Wochenstunden
erwerbstätig sein.
- für ab dem 01.01.2013 geborene Kinder:
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der
Elternzeit nicht mehr als
30 Wochenstunden
im Durchschnitt
des Monats erwerbstätig sein.
Unsere Empfehlung:
Ihr Antrag sollte unbedingt konkrete Anga-
ben zu den gewünschten Arbeitszeitintervallen enthalten. Beson-
ders im Hinblick auf die Thematik Vereinbarkeit von Familie und
Beruf bzw. familienfreundliches Unternehmen sind eindeutige
Festlegungen sehr hilfreich.
Bis wann kann ich meinen Resturlaub nehmen?
(BUrlG §7 Abs. 3) „... Der Urlaub muss im laufenden
Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine
Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalender-
jahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche
oder in der Person des Arbeitnehmers liegende
Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung
muss der Urlaub
in den ersten drei Monaten
des fol-
genden Kalenderjahres gewährt und genommen werden ...“
Wie viel Arbeitszeit kann ich mir für eine Dienstreise
anrechnen lassen?
(§ 6 Abs. 11 TV-UMN) „Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der
dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als
Arbeitszeit. Für jeden Tag, einschließlich der Reisetage, wird je-
doch mindestens die auf ihn entfallende, durchschnittliche oder
dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei
Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde. Über-
schreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden
im Monat, so werden auf Antrag 25 v. H. dieser überschreitenden
Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und
bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vor-
schriften auf die Arbeitszeit angerechnet. Der besonderen Situa-
tion von Teilzeitbeschäftigten ist Rechnung zu tragen ...“
Wann findet die nächste JAV-Wahl statt?
Der bestellte Wahlvorstand für die JAV ist am
29.10.2013 zurückgetreten. Aus diesem Grund
musste am 05.11.2013 durch das Gremium des
Nichtwissenschaftlichen Personalrates (NWPR)
ein neuer Wahlvorstand bestellt werden. Die
Wahl findet voraussichtlich im ersten Quar-
tal 2014 statt. Der genaue Termin wird noch
rechtzeitig bekanntgegeben.
Information des Wissenschaftlichen Personalrates
(WPR) zur Tarifsituation an der UMG
TV-UMN / TVÜ-UMG
Beide Tarifverträge können mit einer
Frist von drei Monaten zum Ende eines
Kalenderhalbjahres schriftlich gekün-
digt werden, frühestens jedoch zum
31.07.2014 (de facto: frühestens zum
31.12.2014). Im Rahmen der 2014 an-
stehenden Tarifverhandlungen sollen
eine neue Entgeltordnung und die Gleichstellung mit dem TV-L
angestrebt werden.
TV-Ärzte
Nach langen Verhandlungen haben sich die Tarifvertragspartei-
en soweit angenähert, dass der Abschluss eines Tarifvertrages
zwischen der UMG/UMR und dem Marburger Bund unmittelbar
bevorsteht. Grundlage dafür ist der TV Ärzte TdL.
Wir wünschen Ihnen erholsame Festtage und einen guten Start
für das neue Jahr!
Ihre Personalräte
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